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Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 10:39
von Luki
Clipperfreak schrieb im Fahrzeugmarkt:
clipperfreak hat geschrieben:Wenn ich jetzt so was suchen würde, tät ich aber gleich zuschlagen, aber leider darf ich am Automatic T2 keine AHK montieren :flop:
War das ein Jokus :lol: oder gibt es da tatsächlich so eine Regelung :surprised: ???
Macht meines Erachtens keinen Sinn, da doch eigentlich alle Automaten Anhänger ziehen dürfen. Hatte sogar selbst mal einen T2 Automatik mit AHK ...

Fragt Tom

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 11:16
von clipperfreak
Luki hat geschrieben:Clipperfreak schrieb im Fahrzeugmarkt:
clipperfreak hat geschrieben:Wenn ich jetzt so was suchen würde, tät ich aber gleich zuschlagen, aber leider darf ich am Automatic T2 keine AHK montieren :flop:
War das ein Jokus :lol: oder gibt es da tatsächlich so eine Regelung :surprised: ???
Macht meines Erachtens keinen Sinn, da doch eigentlich alle Automaten Anhänger ziehen dürfen. Hatte sogar selbst mal einen T2 Automatik mit AHK ...

Fragt Tom

Ist leider kein Jokus, ab Werk war Automatikgetriebe mit Anhängerkupplung nicht kombinierbar :dagegen: Ich persönlich brauch zwar keine AHK am T2, aber seltsam ist das trotzdem

Warum weiss ich allerdings aucht nicht, ob eine legale Nachrüstung möglich ist, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht nur mit Viel Glück wenn Prüfer seine Unterlagen nicht genau studiert hat. :schlaumeier:

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 12:36
von Bus-Hoehle
Hallo Klaus,

da liegst du falsch. Die späten Busse mit Automatik (2,0) dürfen eine AHK haben. Nur die Zuglast ist auf 600kg (glaube ich) begrenzt. Ich gucke heute mal im Ratgeber für Anhängerbetrieb.

Gruß, Andreas

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 12:56
von boggsermodoa
Ist leider kein Jokus, ab Werk war Automatikgetriebe mit Anhängerkupplung nicht kombinierbar :dagegen:

Warum weiss ich allerdings aucht nicht, ob eine legale Nachrüstung möglich ist, kann ich leider nicht sagen.
Moin!

Bitte nicht alles in einen Topf rühren! Den TÜV interessiert im Wesentlichen, ob das Auto fahrbar ist, ob's bremst und ob's auf der Straße bleibt. Für den Antriebsstrang interessiert er sich in aller Regel nicht die Bohne. Der Hersteller hingegen kann abseits aller Gesetzesvorschriften noch jede Menge anderer Bedenken haben. Beim einzigen neuen Auto, das jemals nach meinen Wünschen konfiguriert wurde (Passat Kombi Bj. '90), gab's die Anhängekupplung nur zusammen mit einem stärkeren Lüfter. Ich gehe davon aus, daß wenn heute jemand an einem Passat gleichen Baujahres eine Anhängekupplung nachrüstet, er das legal tun darf, ohne irgendwas am Kühlsystem zu ändern.
Das gleiche gilt sicher auch für den Automatik-Bus. Der hat die Bremsen, den Rahmen und die bauartgeprüfte Kupplung, und deshalb ist von Seiten des TÜVs da sicher nix dagegen zu sagen. Und ob man im ATF-Öl hinterher Fritten herstellen kann, ist die Sache des Fahrers.

Gruß,

Clemens

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 15:05
von BulliUli
clipperfreak hat geschrieben:... aber leider darf ich am Automatic T2 keine AHK montieren :flop: ... ab Werk war Automatikgetriebe mit Anhängerkupplung nicht kombinierbar :dagegen:

Warum weiss ich allerdings aucht nicht, ob eine legale Nachrüstung möglich ist, kann ich leider nicht sagen.
Ich hab das gestern ohne Probleme eingetragen bekommen. Darf allerdings nur 600kg ziehen.

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 15:21
von clipperfreak
BulliUli hat geschrieben:
clipperfreak hat geschrieben:... aber leider darf ich am Automatic T2 keine AHK montieren :flop: ... ab Werk war Automatikgetriebe mit Anhängerkupplung nicht kombinierbar :dagegen:

Warum weiss ich allerdings aucht nicht, ob eine legale Nachrüstung möglich ist, kann ich leider nicht sagen.
Ich hab das gestern ohne Probleme eingetragen bekommen. Darf allerdings nur 600kg ziehen.

600kg?? für einen Klaufix ect. reichts dann allemal..... :gut:

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 15:25
von clipperfreak
Bus-Hoehle hat geschrieben:Hallo Klaus,

da liegst du falsch. Die späten Busse mit Automatik (2,0) dürfen eine AHK haben. Nur die Zuglast ist auf 600kg (glaube ich) begrenzt. Ich gucke heute mal im Ratgeber für Anhängerbetrieb.

Gruß, Andreas
Andreas, wieso ich? Ich kann nur das vortragen was in dem originalen VW Verkaufsprospekt bzw. Preisliste von 1977 geschrieben steht. Da steht halt mal. Anhängerkupplung n i c h t mit Automatikgetriebe kombinierbar. Hat mich auch gewundert, denn beim T3 gehts ja auch, hat ja das gleiche 3 Gang-Automaticgetriebe drin... :shock:

Mit 600kg kann man aber auch nicht wirklich viel damit anfangen. Einen Wohnwagen ziehen kann man dann also vergessen :motz:

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 16:55
von Luki
Gerade nochmal die alten Unterlagen rausgekramt:

Mein KTW damals, Erstzulassung 21.03.1978 hatte ein Automatikgetriebe und eine Anhängerkupplung. Erster Halter war das VW-Werk in Wolfsburg daselbst, wo er als Werks-KTW ein Jahr seinen Dienst tat. Danach ging es zum Roten Kreuz in die Nähe von Kassel.

Die Anhängelasten waren tatsächlich gering, 600 kg ohne Bremse, 800 kg mit. Die Anhängelast ist ein Original-Eintrag im Original-Brief, also war es wohl 1978 doch schon kombinierbar. Oder VW hat für den Eigenbedarf eine Ausnahme gemacht ?!?!? Ginge sowas?

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 16:57
von Luki
Oder war es eine Ausnahme für Einsatzfahrzeuge?

Fragen ... :confused:

Re: Automatik und AHK

Verfasst: 30.04.2009 17:24
von clipperfreak
Luki hat geschrieben:Gerade nochmal die alten Unterlagen rausgekramt:

Mein KTW damals, Erstzulassung 21.03.1978 hatte ein Automatikgetriebe und eine Anhängerkupplung. Erster Halter war das VW-Werk in Wolfsburg daselbst, wo er als Werks-KTW ein Jahr seinen Dienst tat. Danach ging es zum Roten Kreuz in die Nähe von Kassel.

Die Anhängelasten waren tatsächlich gering, 600 kg ohne Bremse, 800 kg mit. Die Anhängelast ist ein Original-Eintrag im Original-Brief, also war es wohl 1978 doch schon kombinierbar. Oder VW hat für den Eigenbedarf eine Ausnahme gemacht ?!?!? Ginge sowas?

denke schon daß VW für sich Ausnahmen gemacht hat. Die hatten auch T2 Pritschen bzw. Doppelkabinen mit CJ-Motoren im Eigenfuhrpark, welche in Deutschland offiziell nicht angeboten wurden.