Gasflasche im Innenraum?

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Kiwi
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Beitrag von Kiwi »

Hallo zusammen,

ich möchte aus meinem jetzigen Bulli mit Campingzulassung den Innenausbau in einen anderen Bulli einbauen.

Hierbei möchte ich wie jetzt auch die Gasflasche unter der Küchenzeile installieren. Also den Einbau eins zu eins übernehmen, mit Abluftschlitzen usw.

Bekomme ich so etwas heutzutage noch vom TÜV abgenommen? Ich habe mal gehört, das Gasflaschen nicht mehr im Wohnraum installiert werden dürfen, weiss aber nicht, ob das so stimmt.

Luftgekühlte Grüsse
Kiwi
B.*014

Beitrag von B.*014 »

Moin!

Soweit mir bekannt, dürfen die Gasflaschen nach wie vor im Wohnraum montiert werden, wenn sie ordentlich verankert sind (eh klar) und wenn der Gasschrank zum Innenraum luftdicht abgeschlossen und nach aussen mit einer 100qcm großen Lüftungsöffnung an der tiefsten Stelle (Boden!) versehen ist. Das war aber früher auch nicht anders (OK, damals, als Willi I. noch Kaiser war... :-) )

Grüße!

B.*014
Kiwi
T2-Kenner
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Beitrag von Kiwi »

Danke für die Antwort!

Von einem luftdichten Verschluss ist die Türklappe momentan aber sehr weit entfernt und damals vor ca. 20 Jahren wurde diese "Einbauform" eben von irgendeinem Dampfkesselprüfer eingetragen ;)

Klar, heutzutage traue ich dem Braten nicht mehr, die Flasche wird nach jeder Benutzung zugedreht, vor allem Nachts. Kühlschrankbetrieb über Gas ist dann absolut tabu!!

Selbsverständlich würde ich bei dem Umbau alle Leitungen ersetzen.

Ich nehme an, solche kuftdichten Kästen gibt es bei diversen Campingausstattern, oder?

Grüsse
Kiwi
B.*014

Beitrag von B.*014 »

Moin!

Wie's im Campinghandel mit Gasschränken aussieht, weiss ich nicht. Aber die verkaufen ja allen möglichen Tinnef - warum nicht auch sowas. Optisch wirds aber nur bedingt zu unseren Mobilien passen.

Der gasdichte Schrank dürfte aber mit einer Dichtung in der Tür relativ leicht erreichbar sein. Gas ist ja schwerer als Luft und sinkt deshalb eh nach unten (also Richtung Lüftungsöffnung). Wenn dann noch zusätzlich der Weg in den Innenraum mit einer Dichtung versehen ist... Auch wichtig: die Stossfugen des alten Gasschrankes abdichten (Karosseriedichtmasse o.ä.)!

Ich an deiner Stelle würde einfach mal mit dem alten Gasschrank zur nächsten Gasprüfstelle marschieren und da fragen, was zu tun ist. Die wissen am Besten, wie gerade die aktuellen Vorschriften aussehen.

Grüße!

B.*014
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