Sonntagsfahrverbot

Besondere Angelegenheiten und Dinge, die nirgends passen, aber mal gesagt werden sollten - dies ist der richtige Ort für solche Beiträge.
Benutzeravatar
bullitommi
T2-Süchtiger
Beiträge: 413
Registriert: 02.03.2010 22:39

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von bullitommi »

Polle, ist doch aufjedenfall ein Freizeitzweg (1.6) und wenn nicht dann gilt doch wohl (2.6) :thumb:


ich habe noch folgendes gefunden:

Sonntagsfahrverbot nach § 30 Straßenverkehrsordnung

Danach dürfen an Sonn-und Feiertagen, auf allen Straßen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr folgende Fahrzeuge nicht verkehren:

1.Lastkraftwagen mit einem zGG von mehr als 7,5 t.
2.Anhänger hinter Lastkraftwagen. (unabhängig vom zGG des Lkw !!)


Unter 2. fällt dann auch wohl Dein Bulli.

Es gibt einen Punkt und 40€ dafür+ Wartezeit bis Montag ( gratis )
Eigentlich lächerlich wenn das so ist, denn z.b ein Sonder KFZ oder ein Clipper darf mit Anhänger am Sonntag fahren.
Mein Tipp:
Hängt den kurz vor der Abfahrt bei Rolf St. Badura am Bus :lol:
Benutzeravatar
Polle
Wohnt im T2!
Beiträge: 3713
Registriert: 15.09.2008 21:12

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Polle »

So.
Hab heute mal ein wenig telefoniert.
Die Aussage ist definitiv, daß es vom Gewicht her egal ist, wenn ich nen Anhänger ziehe. Erwischt man mich, darf ich für nen Punkt 75€ löhnen und den Rest des Tages stehen.
Der freundliche Herr am Telefon meinte zwar, er würde nie auf die Idee kommen und so n popliges Gespann deswegen zu kontrollieren, aber er hätte da von Kollegen gehört, die es wohl ein wenig zu genau nehmen würden. Er wählte witzigerweise so n Wort mit Korinthen vorne dran.
Nebenbei bemerkt hab ich ihn fast ne Std von der Arbeit abgehalten und er hat alle möglichen Stellungnahmen, Anweisungen, Erläuterungen usw, usw durchgewühlt. Gefunden hat er nix, was den offiziellen Gesetzestext relativieren würde.
Werde also mal meinen Graukittel fragen, wie das so läuft mit ner Umwidmung auf PKW. Anders wird es wohl nix. Aber dann kann ich meine Rückbank auch gleich als Sitze eintragen lassen. Hat auch was.
Jedenfalls wird es dann wohl erstmal nix mit Anhäger für Kassel. Schade eigentlich.
Bild Bild
Mitgliedsnr 773 (Sicherheitsvermerk, Nr aus Protest gegen flegelhaftes Verhalten aus Profil gelöscht)
Benutzeravatar
clipperfreak
Wohnt im T2!
Beiträge: 8397
Registriert: 30.09.2007 18:34
IG T2 Mitgliedsnummer: 223

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von clipperfreak »

Polle hat geschrieben:So.
Hab heute mal ein wenig telefoniert.
Die Aussage ist definitiv, daß es vom Gewicht her egal ist, wenn ich nen Anhänger ziehe. Erwischt man mich, darf ich für nen Punkt 75€ löhnen und den Rest des Tages stehen.
Der freundliche Herr am Telefon meinte zwar, er würde nie auf die Idee kommen und so n popliges Gespann deswegen zu kontrollieren, aber er hätte da von Kollegen gehört, die es wohl ein wenig zu genau nehmen würden. Er wählte witzigerweise so n Wort mit Korinthen vorne dran.
Nebenbei bemerkt hab ich ihn fast ne Std von der Arbeit abgehalten und er hat alle möglichen Stellungnahmen, Anweisungen, Erläuterungen usw, usw durchgewühlt. Gefunden hat er nix, was den offiziellen Gesetzestext relativieren würde.
Werde also mal meinen Graukittel fragen, wie das so läuft mit ner Umwidmung auf PKW. Anders wird es wohl nix. Aber dann kann ich meine Rückbank auch gleich als Sitze eintragen lassen. Hat auch was.
Jedenfalls wird es dann wohl erstmal nix mit Anhäger für Kassel. Schade eigentlich.
aber hallo, du lässt dich jetzt einschüchtern wegen deinem Hängerchen. Dich hält doch eh keiner auf, erstens hast du Fenster ringsum und Blaulichtchen drauf, seit quasi Kollegas , die grüssen allerhöchstens freundlich rüber wenn die das nette Gespann nebst seinem lustigen Fahrer mit Strohhut irgendwann mal auf der Bahn am Sonntag aufspüren :dance:
Gruß
Klaus *223
Franz-Josef
Wohnt im T2!
Beiträge: 1226
Registriert: 02.04.2006 22:30

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Franz-Josef »

Es bleibt ja auch noch immer folgende Möglichkeit:
Schweren Herzens den Hut ablegen, weisse Klamotten an und ein offizielles Jäcklein mit entsprechender Beschriftung anlegen:-))))
Gruss Franz-Josef
Benutzeravatar
Marks T2A
T2-Süchtiger
Beiträge: 276
Registriert: 20.06.2010 11:43
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Marks T2A »

Moin Polle,

also ich würde mir da auch nicht so viele Gedanken zu machen. Zumal in § 30 Abs. 3 StVO folgendes schwarz auf weiß geschrieben steht:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1.kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a.kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2.die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3.Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4.Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Das deutsche Recht kann des Öfteren so oder so interpretiert werden, aber in der StVO steht definitiv LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.

Falls Dir das nicht sicher genug ist >>> siehe Satz 2 a: Fahr doch immer nen Tetrapack frische Milch spazieren :wink:

Gruß,

Mark
Bild
Benutzeravatar
MichaB
Wohnt im T2!
Beiträge: 2526
Registriert: 09.09.2005 22:08
IG T2 Mitgliedsnummer: 122

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von MichaB »

§ 30
Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Das ist dann ja wohl das "Aus" für den T2.

Die Schiebetür darf Sonntags nicht benutzt werden :-)

Quelle
Allergikerinfo: Meine Beiträge können Spuren einer Meinung enthalten.
Risiken und Nebenwirkungen sind nicht generell auszuschließen.

Bild
Shop.bulli.org - Das 24/7 Einkaufsparadies für Bulliliebhaber
Benutzeravatar
Polle
Wohnt im T2!
Beiträge: 3713
Registriert: 15.09.2008 21:12

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von Polle »

Mark´s T2A hat geschrieben:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.


Das deutsche Recht kann des Öfteren so oder so interpretiert werden, aber in der StVO steht definitiv LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.
Tja. Da steht eine Tonnagebegrenzung in Bezug aufs Fahrzeug. Das interessiert sich die Bohne.
Dummerweise heißt es danach aber wie so schön von dir geschrieben
"Anhänger, die von LKW gezogen werden". Da ist leider kein Gewicht mit angegeben. Heißt also, das gilt für alle als LKW zugelassene Fahrzeuge. Egal ob Bulli oder 40-Tonner.

Riskieren kann man es. Wenn die Rennleitung aber mal wieder nicht auf Mutti durfte, bin ich Mode.

Die Sache mit der Milch wird wohl nix. Da bräuchte ich Ladepapiere. Was aber bedeuten würde, daß ich gewerblich fahre. Außerdem dürfte ich da auch nur 10% (oder so) andere Ladung mitnehmen. Ich müßte also mehr Milch wie Campingkram einpacken. Kann ich nicht, also würde es noch viel teurer.
Ich sag mal, 75€ und nen Punkt für mich, ca 400€ für den Doofen, der die Ladepapiere ausgefüllt hat und wenn man Pech hat auch noch ne Keule vom Gewerbeamt. Bedeutet dann nochmal mindestens nen Schein.
Frischfleisch gildet auch nicht. Bin ja nu auch schon 30. Von Frische kann da nicht mehr die Rede sein. ;o)
Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.

Das Leben stinkt.

Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)
Bild Bild
Mitgliedsnr 773 (Sicherheitsvermerk, Nr aus Protest gegen flegelhaftes Verhalten aus Profil gelöscht)
Benutzeravatar
JohnnyBee
T2-Süchtiger
Beiträge: 541
Registriert: 23.08.2007 20:44
IG T2 Mitgliedsnummer: 0
Kontaktdaten:

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von JohnnyBee »

Ich würde mir an deiner Stelle auch nicht so nen Kopf machen. Wenn sie dich rausziehen einfach nen Ups wusst ich nicht wollt zum Treffen bla bla original und so.
Steht bein H Kennzeichen LKW überhaubt noch in den Papieren ?
Benutzeravatar
bigbug
Wohnt im T2!
Beiträge: 8435
Registriert: 13.08.2007 18:55
IG T2 Mitgliedsnummer: 249
Kontaktdaten:

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von bigbug »

Ich seh jetzt bei deinem Gespann auch nicht wirklich die Gefahr daß es der Rennleitung sofort aufstößt, daß es eine LKW-Anhänger-Kombination ist.

Bei den Pick-ups und Sprinterdokas sind sie auf jeden Fall schärfer.

Sonst brauchst halt die Sonntagsfahrverbotsaufhebungserlaubnis von der Gemeinde für 15 € wegen der Rückfahrt von einem Oldtimertreffen. ;-)
BildThomas*249,T2-Westi-Universaldilettant
Homepage des Stammtisch Südwest
Bild
Benutzeravatar
T2beule
T2-Süchtiger
Beiträge: 511
Registriert: 07.07.2010 19:03
IG T2 Mitgliedsnummer: 215

Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von T2beule »

Polle hat geschrieben: (...) Frischfleisch gildet auch nicht. Bin ja nu auch schon 30. Von Frische kann da nicht mehr die Rede sein. ;o)
Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.

Das Leben stinkt.

Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)

... kann dir gern mein Schlauchboot leihen. Alternativ könntest Du's mit einem Pferd versuchen, denn für Pferdetransport gibt's doch auch so 'ne Ausnahme. Muss mal nachsehen, ich glaube, ich habe da noch eins auf dem Flur stehen. :unbekannt:

Oder Du besorgst einfach mal einen Anhänger voll frischem Grillfleisch für Kassel, dann hätten wir alle was von Deinem Dilemma... :yau:
Bild
Antworten