Sonntagsfahrverbot
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Re: Sonntagsfahrverbot
Der ist auf der Rückfahrt am Sonntag doch leer - da gibt es doch wieder Diskussionen.
Dann kannste ja auch sagen, der sei beladen gewesen.
Haste keinen Dachträger-Adapter für den Hänger...?
Dann kannste ja auch sagen, der sei beladen gewesen.
Haste keinen Dachträger-Adapter für den Hänger...?
Mit dem Bus da steckenbleiben, wo die Anderen erst gar nicht hinkommen...
- Rolf-Stephan Badura
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Re: Sonntagsfahrverbot
Hallo Polle,
sprich vielleicht mal mit einem von den Berliner historische Nutzkraftwagen Freunden.
Allerdings regeln die das meines Wissens teilweise über die/den Clubs - und bekommen so eine jährliche Ausnahmegenehmigung.
Hier meine Adressen dazu:
Berliner Alt-LKW-Runde, Vereinigung für historische Nutzfahrzeuge
Andreas B. Rohde, Tel.: 030-4018018, http://www.historischenutzfahrzeuge.de/
Viel Erfolg + Grüße,
sprich vielleicht mal mit einem von den Berliner historische Nutzkraftwagen Freunden.
Allerdings regeln die das meines Wissens teilweise über die/den Clubs - und bekommen so eine jährliche Ausnahmegenehmigung.
Hier meine Adressen dazu:
Berliner Alt-LKW-Runde, Vereinigung für historische Nutzfahrzeuge
Andreas B. Rohde, Tel.: 030-4018018, http://www.historischenutzfahrzeuge.de/
Viel Erfolg + Grüße,
Sabine & Rolf-Stephan Badura
1979er VW L-Bus Camping Umbau
1970er VW Karmann-Ghia Coupé, 1982er Eriba Pan, HAZET Werkzeug-Sammlung
1979er VW L-Bus Camping Umbau

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Re: Sonntagsfahrverbot
Polle hat geschrieben:... Naja, und Boot hab ich gerade nicht zur Hand. Also fällt die Klausel aus.
siehste, hab dir doch gestern gesagt, ich nehm morgen mein oldtown-kanapee mit nach bärlin,
das kannste dann auf deinen hänger schnallen und so der rennleitung den bootshänger-bären aufbinden!
(mist, muss mir dann für den spreewald wohl eins leihen.)
ab kassel nehm ichs dann wieder mit heim.
wenn du auf der rückfahrt ohne boot dann in die netze der daltons gerätst,
sagste halt, du hättest es eben irgendwo verloren.
nee halt, das kost ja auch wieder was! ...dann isses eben geklaut worden, ...odda so!

eben! no risk - no fun!Polle hat geschrieben:...Das Leben stinkt.
Aber mal sehen. Vielleicht riskier ich mal was. ;o)

gruss, gary
- - 76er Helsinki - - 76er L - - 79er BGS - -
...der unterschied zwischen theorie und praxis ist in der praxis grösser als in der theorie...
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- clipperfreak
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Re: Sonntagsfahrverbot
Knopf hat geschrieben: ...dann isses eben geklaut worden,
apropos geklaut, bei uns heute in der Zeitung "Transit im Wert von 2000€ gestohlen"also wenn der Mario in naher Zukunft mit Transe auftaucht dann weiss ich wers war


Gruß
Klaus *223
Klaus *223
Re: Sonntagsfahrverbot
Wenn man sowas in der Zeitung liest weis man das man am Arsch derheute in der Zeitung "Transit im Wert von 2000€ gestohlen
Welt angekommen ist.


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Re: Sonntagsfahrverbot
Ich klaue doch keinen Transit!
Ich habe mir gerade den ganzen Fred hier durhcgelesen und mir fällt da auch nur eines zu ein:Die spinnen,die Deutschen!
Wenn ich mal Staat bin,dann lasse ich mir auch viele unsinnige Dinge einfallen,mit denen ich meine Untertanen ärgern kann....
Für mich ist das absolut hahnebüchen!
Und Polle:Wer hält denn einen klapperigen T2 mit Anhänger an?Und dann noch so einen 50 Ps "Monster"?So langsam fährt doch kein Peterwagen mehr

Ich habe mir gerade den ganzen Fred hier durhcgelesen und mir fällt da auch nur eines zu ein:Die spinnen,die Deutschen!
Wenn ich mal Staat bin,dann lasse ich mir auch viele unsinnige Dinge einfallen,mit denen ich meine Untertanen ärgern kann....
Für mich ist das absolut hahnebüchen!
Und Polle:Wer hält denn einen klapperigen T2 mit Anhänger an?Und dann noch so einen 50 Ps "Monster"?So langsam fährt doch kein Peterwagen mehr

T2b Grawomobil,No EMPI,No Westfalia
Sachkundiger/Gasprüfung nach G607
Buswärts ins Abenteuer
http://www.interessengemeinschaft-t2.or ... ck=Mario73
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Re: Sonntagsfahrverbot
Pass auf. Am Ende rauschen die vorbei, checken das und kaufen sich den Film zur Hatz. Denn spulen sie zurück und schauen, wo ich abgebogen bin.Mario73 hat geschrieben:Wer hält denn einen klapperigen T2 mit Anhänger an?Und dann noch so einen 50 Ps "Monster"?So langsam fährt doch kein Peterwagen mehr
Dann spielen wir noch ein wenig irgendwo zwischen Mopsgeschwindigkeit und wahnsinniger Geschwindigkeit Fange und am Ende hat einer den Saft und der andere durchkännt die Wüste.
Na das kann ja was werden.
Wollt ja auch irgendwann mal ankommen.
Mitgliedsnr 773 (Sicherheitsvermerk, Nr aus Protest gegen flegelhaftes Verhalten aus Profil gelöscht)
- bigbug
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Re: Sonntagsfahrverbot
May the SCHWARTZ be with you!Polle hat geschrieben:Pass auf. Am Ende rauschen die vorbei, checken das und kaufen sich den Film zur Hatz. Denn spulen sie zurück und schauen, wo ich abgebogen bin.Mario73 hat geschrieben:Wer hält denn einen klapperigen T2 mit Anhänger an?Und dann noch so einen 50 Ps "Monster"?So langsam fährt doch kein Peterwagen mehr
Dann spielen wir noch ein wenig irgendwo zwischen Mopsgeschwindigkeit und wahnsinniger Geschwindigkeit Fange und am Ende hat einer den Saft und der andere durchkännt die Wüste.
Na das kann ja was werden.
Wollt ja auch irgendwann mal ankommen.
Und unterschätze nie die Kraft des Saftes!
Aber der Wüstenkübel hat was!

Re: Sonntagsfahrverbot
Liebe Freunde des automobilen Kulturgutes,
in letzter Zeit häuften sich die Fragen im Bekantenkreis bezüglich des Sonntagsfahrverbotes für Lkw mit Anhänger.
Um selbst ein wenig Rechtssicherheit zu bekommen, habe ich einfach mal eine Anfrage bei meiner Kreisverwaltung gemacht.
Anfrage:
"Sehr geehrte Frau xxxx,
ich möchte gerne eine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot für LKW unter 7,5 t zul. Gesamtgewicht
mit Anhänger beantragen.
Begründung:
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen LKW mit historischer Zulassung, welcher mit einem Caravan
oder einem Anhänger mit Zeltmaterial für Fahrten zu Oldtimertreffen oder für Freizeitzwecke genutzt wird.
Da diese Veranstaltungen in der Regel an einem Wochenende sind und auch sonntags enden, bzw. auch
Ausfahrten und/oder Sternfahrten für wohltätige Zwecke an diesen Tagen stattfinden, benötige ich eine s
olche Genehmigung.
Zu diesem Zwecke habe ich versucht, das mir zur Verfügung gestellte Antragsformular auszufüllen,
jedoch bezieht sich das nur auf gewerblich genutzte Lkw bzw. Gewerbetreibende. Ich bin jedoch eine
Privatperson und möchte dies auch bleiben.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
unleserlich"
Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Wohnwagen und Anhänger, die hinter LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mitgeführt
werden, fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn dies zu Freizeitzwecken geschieht.
Zu Ihrer Information habe ich den ministeriellen Erlass beigefügt, in dem dies geregelt ist (s. dort Ziff. 1.6).
Machen Sie sich am besten einen Ausdruck von dem Erlass und nehmen Sie ihn auf Ihren Fahrten mit. Wenn
Sie kontrolliert werden sollten, können Sie sich auf den Erlass berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra xxxxxxx"
Somit reicht es, den Erlass bei einer kontrolle vorzuzeigen.
Gruß
Martin
in letzter Zeit häuften sich die Fragen im Bekantenkreis bezüglich des Sonntagsfahrverbotes für Lkw mit Anhänger.
Um selbst ein wenig Rechtssicherheit zu bekommen, habe ich einfach mal eine Anfrage bei meiner Kreisverwaltung gemacht.
Anfrage:
"Sehr geehrte Frau xxxx,
ich möchte gerne eine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot für LKW unter 7,5 t zul. Gesamtgewicht
mit Anhänger beantragen.
Begründung:
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen LKW mit historischer Zulassung, welcher mit einem Caravan
oder einem Anhänger mit Zeltmaterial für Fahrten zu Oldtimertreffen oder für Freizeitzwecke genutzt wird.
Da diese Veranstaltungen in der Regel an einem Wochenende sind und auch sonntags enden, bzw. auch
Ausfahrten und/oder Sternfahrten für wohltätige Zwecke an diesen Tagen stattfinden, benötige ich eine s
olche Genehmigung.
Zu diesem Zwecke habe ich versucht, das mir zur Verfügung gestellte Antragsformular auszufüllen,
jedoch bezieht sich das nur auf gewerblich genutzte Lkw bzw. Gewerbetreibende. Ich bin jedoch eine
Privatperson und möchte dies auch bleiben.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
unleserlich"
Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Wohnwagen und Anhänger, die hinter LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mitgeführt
werden, fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn dies zu Freizeitzwecken geschieht.
Zu Ihrer Information habe ich den ministeriellen Erlass beigefügt, in dem dies geregelt ist (s. dort Ziff. 1.6).
Machen Sie sich am besten einen Ausdruck von dem Erlass und nehmen Sie ihn auf Ihren Fahrten mit. Wenn
Sie kontrolliert werden sollten, können Sie sich auf den Erlass berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra xxxxxxx"
Somit reicht es, den Erlass bei einer kontrolle vorzuzeigen.
Gruß
Martin
- Dateianhänge
-
Erlass MBV 13 02 2008.pdf
- Ausdrucken, mitführen und gut!
- clipperfreak
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- Registriert: 30.09.2007 18:34
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Re: Sonntagsfahrverbot
unicorn hat geschrieben:
Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Wohnwagen und Anhänger, die hinter LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mitgeführt
werden, fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot, wenn dies zu Freizeitzwecken geschieht.
Zu Ihrer Information habe ich den ministeriellen Erlass beigefügt, in dem dies geregelt ist (s. dort Ziff. 1.6).
Machen Sie sich am besten einen Ausdruck von dem Erlass und nehmen Sie ihn auf Ihren Fahrten mit. Wenn
Sie kontrolliert werden sollten, können Sie sich auf den Erlass berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra xxxxxxx"
Somit reicht es, den Erlass bei einer kontrolle vorzuzeigen.
Gruß
Martin
bin mir jetzt aber nicht sicher, ob dies in jedem Bundesland so akzeptiert wird, da würde ich mich noch mal schlau machen ob dieser Erlass auch bundesweit gilt, soweit ich gelesen habe, Nicht

Gruß
Klaus *223
Klaus *223