Sonntagsfahrverbot

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unicorn
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von unicorn »

Immer locker bleiben. ;-)
Drei Antworten verschiedener BAG-Stellen stehen noch aus.
Diese ministerielle Mitteilung ist in allen Bundesländern verteilt worden, da sie auf dem Ergebnis der
Verkehrsministerkonferenz beruht.
Als Erlass sehe ich das allerdings auch nicht, sollte aber den Kontrollbeamten vor
Ort beschäftigen, da er den Sachverhalt prüfen muss.... (bevor er "richtet")

Gruß Martin
unicorn
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Re: Sonntagsfahrverbot

Beitrag von unicorn »

Nun sind alle austehenden Antworten eingegangen.
Fazit:
Eine Kreisverwaltung im Regierungsbezirk Düsseldorf verweist auf die Verkehrsministerkonferenz, wonach man fahren darf.
Die Polizei NRW legt den § 30 StVO scharf aus, demnach gilt ein Fahrverbot.

Eine Stadtverwaltung in RLP sieht es wie die Polizei in NRW.

BAG Außenstelle München verweist auf die Zuständigkeit der Polizei.
BAG Außenstellen Münster, Stuttgart und Kiel verweisen auf die Ordnungs- u. Straßenvehrkehrsbehörden.
BAG Außenstellen Bremen, Saarbrücken und Schwerin verweisen wieder auf die Ministerkonferenz.

Es kommt also darauf an, wo man unterwegs ist, da es keine einheitliche Meinung/Regelung gibt.

Ich werde einfach mal den gesamten Schriftverkehr mitführen und abwarten.
Wer interesse an den Unterlagen hat, kann sich gern melden.
Ich stelle Sie gern jedem zur Verfügung.

Gruß
Martin
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