
Drei Antworten verschiedener BAG-Stellen stehen noch aus.
Diese ministerielle Mitteilung ist in allen Bundesländern verteilt worden, da sie auf dem Ergebnis der
Verkehrsministerkonferenz beruht.
Als Erlass sehe ich das allerdings auch nicht, sollte aber den Kontrollbeamten vor
Ort beschäftigen, da er den Sachverhalt prüfen muss.... (bevor er "richtet")
Gruß Martin