Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suisse

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Majus
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Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suisse

Beitrag von Majus »

Moin moin,

eigentlich sollte das ja ein fröhlicher Beitrag für den Wowartihrgesternmitdembulli Thread werden. Aber leider kam es anders.

Wir waren am Wochenende in der Nähe der Schlußetappe des Radrennes Tour de Suisse und hatten uns gefreut, den Radlern auf dem Weg ins Ziel zuschauen zu können. Ein super Parkplatz an einer wunderschönen Panoramastrecke, blauer Himmel, wenig Leute, ein Modell-Segelflieger ließ seinen 6m Segler fliegen... Bestens alles.

Wir saßen vor dem Bulli auf unseren Campingstühlen, auf einem nicht weiter abgesperrten Parkplatz und schauten dem bunten Treiben zu, diverse Werbe-Autos, Streckenkontrolleure, Polizeimotorräder etc. fuhren vorbei, bevor dann endlich die Rennradlern vorbeisausten. Alle, bis auf einen, der statt um die Kurve kerzengerade in meine neben mir auf dem Stuhl sitzende schwangere Freundin fuhr, über sie hinwegflog und an der Schiebetür des Bullis zum Stillstand kam. Ehe wir wußten, was Sache ist, hatte der Fahrer schon sein Rad gerichtet und war weg, ohne Wort der Entschuldigung oder der Frage, ob uns etwas passiert ist.

Der Fahrer ist ein weltbekannter Rennradfahrer, dessen Namen ich im Moment noch nicht nennen will.

Wir haben jedenfalls 24h im Spital verbracht, um abzuklären, wie die Folgen vor allem auch für das Kind sind. Es scheint letzten Endes keine bleibenden Schäden zu geben und somit gerade nochmal alles glatt gegangen zu sein, zum Glück. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.

Was mich dennoch sehr beschäftigt, ist, daß der Fahrer, das Team und auch der Veranstalter sich bisher nicht gemeldet, nach unserem Wohlbefinden erkundigt oder gar entschuldigt haben. Die Polizei war nichtmal sicher, ob sie das überhaupt verfolgen soll, schließleich sei es ja Tour de Suisse!

Ich kenne es eigentlich so, daß Nichtberrschen des Fahrzeugs von Amts wegen verfolgt wird, selbst, wenn gar nichts passiert. Wenn aber Personen zu Schaden kommen, gbt das normalerweise von Staats wegen eine Anzeige wegen Körperverletzung. Auf dieser mußte ich sogar noch explizit bestehen!

Neben den körperlichen Schäden hat auch der Bus einiges abbekommen, und daher schreibe ich das hier überhaupt. Die Schiebetür ist hin, ebenso das schöne Ausstellfenster.

Wer also Ahnung von Schweizer Verkehrsrecht hat oder einen kennt, der einen kennt oder aber eine gute Quelle für Schiebetür T2b rechts inkl. Ausstellfenster hat, dem bin ich für entsprechende Hinweise dankbar. Zum Glück gibt es Zeugen des Vorfalles und Fotos des Fahrers, die ihn zweifelsfrei identifizieren.

Grüße
Marius
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boggsermodoa
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von boggsermodoa »

Majus hat geschrieben:Es scheint letzten Endes keine bleibenden Schäden zu geben und somit gerade nochmal alles glatt gegangen zu sein, zum Glück.
!

Hallo Majus,

das ist zunächst mal die Hauptsache. Den Schreck kann wohl jeder nachvollziehen.
Alles Gute für dein Mädel und für das Ungeborene!

Zum Rest kann ich nicht viel sagen, aber ein Rennen ist nun mal ein Rennen. Ich bezweifle, daß da die ganz normale StVO, bzw. deren eidgenössische Entsprechung greift. Wenn man nur mal die Regeln für Sicherheitsabstände im Straßenverkehr mit der Praxis in Radrennen vergleicht oder sich anguckt, wie sich die Zuschauermassen vor den On-board-Kameras der Begleitmotorräder teilen ... gemessen an der StVO bliebe doch da kein gesetzeskonform zurückgelegter Meter übrig. Das weißt du freilich auch als Zuschauer, genau so wie du weißt, daß die Rennfahrer gelegentlich am Rande der Physik und immer am Rande ihrer physischen Leistungsfähigkeit operieren. Daß dabei auch mal Fehler passieren, liegt in der Natur der Sache, und die daraus resultierenden Risiken nimmst du als Zuschauer billigend in Kauf.
Majus hat geschrieben:Wenn aber Personen zu Schaden kommen, gbt das normalerweise von Staats wegen eine Anzeige wegen Körperverletzung.

So oder so ähnlich ist bei uns und in Frankreich auch. Sobald ein Personenschaden geschieht, ist auch die Polizei auf dem Plan. Einen eventuellen Personenschaden mußt du dennoch zunächst mal feststellen und dann auch melden. Ansonsten gibt es im Schweizer Recht schon ein paar gewöhnungsbedürftige Eigentümlichkeiten, mit z.T. drakonischen Strafen für Bagatellschäden, gerade im Zusammenhang mit "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs". Telefonzellen oder Bushaltestellen abzuräumen sollte man sich z.B. unbedingt verkneifen, auch wenn keine Menschenseele weit und breit zu sehen ist oder dabei zu Schaden kommt.

Gruß,

Clemens
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Majus
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von Majus »

Moin,
boggsermodoa hat geschrieben: Zum Rest kann ich nicht viel sagen, aber ein Rennen ist nun mal ein Rennen. Ich bezweifle, daß da die ganz normale StVO, bzw. deren eidgenössische Entsprechung greift.
Das denke ich auch - sonst dürften die Radlern ja nichtmal nebeneinander herfahren. Und Motorrad-Beifahrer nicht rückwärts auf dem Bock sitzen. Und und und... Soweit ist das auch völlig OK, ich wüßte nur gerne, WIE so etwas konkret geregelt ist, und da werde ich nicht fündig. Abgesehen davon gab es keine Hinweis, daß man sich überhaupt in Gefahr begibt, wenn man sich auf diese Straße begibt, oder daß man bestimmte Orte meiden sollen. Die Fahndung nach Kundigen läuft, denn mit Vermuten und Glauben kommt man ja bei solchen Dingen erfahrungsgemäß nicht sehr weit...

Mal schauen, was dabei herauskommt - der Schaden gehört, Rennen hin oder her, ersetzt. Ob sich ein Fahrer/Team anständig verhält, ist natürlich auch nicht in der StVO geregelt, auch klar.

Das wichtigste ist und bleibt die Gesundheit, und da hatten wir wie gesagt offenbar Glück.

Grüße
Marius
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Daniel K.
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von Daniel K. »

Hallo Marius,

von Rechtsfragen habe ich keine Ahnung, aber ihr wart wohl in dem Fall einfach Zuschauer einer Sportveranstaltung (wie Besucher eines Fußballstadions). Daher müßte doch die Versicherung des Rennstalls bzw. die des Rennveranstalters für den Schaden aufkommen, oder?
Nicht zu vergessen ist, daß der Profiradsport eine riesige Werbe- und Vermarktungsveranstaltung ist; selbst wenn der Besuch eines Rennens auf eigene Gefahr stattfinden sollte, sollten doch Sponsoren und Veranstalter interessiert sein, solche Dinge aus der Welt zu schaffen- allein des drohenden Imageschadens wegen.

Dem Fahrer ist auch nicht wirklich viel vorzuwerfen, meine ich. Auch ein Profi ist in so einer Situation randvoll mit Adrenalin und froh, wenn er und sein Rad heile bleiben und er den Anschluß an seine Gruppe schafft. Und ob die sportlichen Leiter in den Teamfahrzeugen überhaupt etwas von dem Vorfall mitbekommen haben, weiß man ja auch nicht.

Ich würde einfach mal eine freundliche Email an den Rennstall schicken. Wenn keine Antwort kommt, den Veranstalter (der heißt IMG) anhauen.
Aber wer wars denn nun? Würde mich ja doch mal interessieren...

Gruß
Daniel
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bigbug
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von bigbug »

Gott sei Dank ist es glimpflich ausgegangen!

Grundsätzlich würde ich erst mal direkt auf den Unfallverursacher und seinen Arbeitgeber zugehen.
Das sind erstmal diejenigen welche und werden es dann an die entsprechenden Stellen weiterleiten.

Und sonst, wenn die sich doof anstellen, wie heißt das schweizer Revolverblatt?? Blick? Überfahrene schwangere Frau und ramponierter Sympathieträger... das gibt ne geile Story. Nur mal so als Motivationsverstärker.
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Harald
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von Harald »

Mal aus deutscher (Rechts)Sicht:

Da drängeln sich die Schädiger und deren Haftpflichtversicherer nun auch gerade nicht beim Geschädigten. Warum soll man es dem denn leicht machen, Geld zu bekommen?

Und vergesst einfach mal STVO und so´n Gedöns. Hier hat ein Fahrradfahrer das dem Majus zugeordnete Weibchen angefahren und den Bus beschädigt. (in Worten: Punkt). Das darf weder ein Fahrrad- noch ein Quitsche-Entchen-oder-was-weiß-ich-Fahrer. Schon aus dessen Betriebsgefahr heraus kommt daher erstmal ne Haftung in Betracht. Immerhin haben ja die anderen Kollegen die Kurve vor dem Majus seinem Wal ( ;-), tschuldigung ) gekriegt.

Also:

Ansprüche geltend machen. Freundin (nicht der Majus, der ist ja Zeuge!) soll über Rennstall den Fahrer anschreiben und Schmerzensgeld verlangen. Da würde es aber wohl in Deutschland ziemlich dünn aussehen. Und/oder Majus schreibt den an wegen Schiebetür, da ist dann ja das künftige Muttertier (nochmals tschudligung, Majus, gib uns mal nen weiblichen Vornamen) Zeugin.

Und strafrechtlich ist das bei uns ziemlich ähnlich: da muß innerhalb von drei Monaten (glaube ich, gucke ich jetzt nicht nach) Strafantrag gestellt werden. Sonst stellt mittlerweile wohl fast jede (bayerische mal ausgenommen) Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Ermangelung eines öffentlichen Interesses ein. Doof in Deutschland ist, daß man sowieso nicht Einblick in dien Ermittlungsakte kriegt - die kriegen nur Rechtsanwälte und Krankenkasse (zu letzterem fragt mich bitte nicht warum, weiß ich auch nicht).

Und dem Bigbug seine Idee finde ich sowieso am besten ;-)

Grüße,
Harald
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Majus
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von Majus »

Moin moin,

ich seh schon, Ihr tickt da nicht so anders als mein Weibchen, Walchen, Muttertier und ich. Die Überfahrene heisst übrigens Barbara ;-)

Den Weg der Öffentlichkeitsarbeit werden wir zur Not auch beschreiten und haben auch entsprechende Kontakte, aber eigentlich würde ich mir das gerne sparen und das vernünftig klären...

Beim Veranstalter haben wir uns schon gemeldet. Bisher keine Reaktion...

Grüße
Marius
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Highroofer
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von Highroofer »

bei der Story bleibt mir fast die Spucke weg.
Kann man nur von Glück sagen, dass er der Bus mehr abgekriegt hat als die schwangere Frau.
Ich würd DURCHDREHEN :argue:
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Majus
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von Majus »

Highroofer hat geschrieben:bei der Story bleibt mir fast die Spucke weg.
Kann man nur von Glück sagen, dass er der Bus mehr abgekriegt hat als die schwangere Frau.
Ich würd DURCHDREHEN :argue:
Ich gelte als ausgesprochen ruhig und besonnen, aber son Ding bringt mich dann ehrlich gesagt auch in Rage.

Habe ich schon erwähnt, daß der in der Nähe befindliche Notarztwagen an uns vorbeifuhr, da er nur für die Rennfahrer gedacht sei? Wir mögen bitte einen andern anrufen... SO NEN HALS kriegt man da!

Immerhin ist die Wut der Freude gewichen, daß alles in Ordnung ist.

Grüße
Marius
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ulme*326
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Re: Rechtsfrage: Unfall mit Bulli am Rande der Tour de Suiss

Beitrag von ulme*326 »

mal ganz nüchtern: also Kolateralschäden bei Rennsportveranstaltungen sind ja nun leider nicht neu - da muss es doch eindeutige Vergleichsfälle der rechtlichen Würdigung und Analogien in der Abwicklung geben. Ich stell mich aus diesem Grunde nicht mal beim jährlichen Dorf-Seifenkistenrennen in die vorderste Reihe oder gar in schwierige Kurven.
Was ich grundsätzlich sofort tun würde - wenn noch nicht geschehen - das ruckzuck zur Anzeige zu bringen. Sowas löst man nicht nachbarschaftlich. Wir hatten beim letzten IG-Jahrestreffen uns auch mit dem Thema Veranstalter-Haftpflicht auseinandergesetzt - das Kleingedruckte ist dabei ein hochinteressantes Thema. Die IG hat ja sowas :gut:
Gruesse von der Oberschwaebischen Barockstrasse
ulme*326


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