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Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw Tipps
Verfasst: 06.04.2013 20:08
von ovali56
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin heute mit meinem Busfreund in die Schweiz gefahren, um dort einen T2a Hochdach(Ex Post) anzuschauen! Haben den dann auch direkt angezahlt, und wollten ihn dann die Tage abholen kommen da wir nicht dachten das er so gut ist und keinen Hänger dabei hatten,...
so auf dem Rückweg hat uns der Deutsche Zoll gesagt das die Schweizer erst die Ausfuhr machen müssen der rest wäre pippie-kram. als wir zu den Schweizer gingen waren die sehr unfreundlich, und erzählten was von wegen elektronische Ausfuhrerklärung übers internet machen oder eine Ausfuhr-Agentur beauftragen,.... ( Sehr hilfreich noch nicht mal einen flyer oder sowas hatten die)
so jetzt wäre ich mal interessiert ob jemand erfahrung damit hat, weil in diesem elektronischen dingens bummes wollen die das man sich fast nackig macht!
Vielleicht weiss von Euch ja jemand etwas
Viele Grüße
Axel
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 06.04.2013 20:14
von Franz-Josef
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 06.04.2013 20:16
von ovali56
Hallo Franz-Josef,
ja das hatte ich auch schon gesehen aber wirklich Hilfreich sind die ENGEL da leider nicht ;(
Vg Axel
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 06.04.2013 21:59
von Franz-Josef
Na dann:
Die EU hat mit den EFTA-Ländern sogenannte Präferenzabkommen über die gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen.
Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Präferenznachweis (Herkunft der Ware) – ein sogenannter Ursprungsnachweis vorgelegt werden. Hierzu wenden Sie sich am besten an die schweizerische Industrie- und Handelskammer. Die Zollbehörde in der Schweiz kann daraufhin die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" ausstellen und mit Dienstsiegel bestätigen.
Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, kann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis angebracht werden. Hierzu erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass das Präferenzabkommen nur für Fahrzeuge gilt, die in einem EU- oder EFTA-Land produziert wurden. Es hat somit keine Gültigkeit für Kraftfahrzeuge, die z.B. in Japan oder den USA hergestellt wurden.
Die vom schweizerischen Zoll bestätigte Warenverkehrsbescheinigung muss später bei der Verzollung beim deutschen Zollamt im Original vorgelegt werden. Sie bleibt 4 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig! Kopien werden nicht anerkannt.
Im Falle einer Wohnsitzverlegung, wenn das Fahrzeug als "Umzugsgut" mitgebracht wird, muss keine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden.
Und weiter:
Beim ersten Zollamt der EU muss das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn das Fahrzeug beispielsweise über Österreich oder Italien nach Deutschland gebracht wird, muss die Zollanmeldung jeweils in Österreich oder Italien erfolgen. An diesen Grenzzollämtern wird im Regelfall nicht der komplette Verzollungsvorgang erledigt. Der Einführer ist dort jedoch zur Deklaration (Zollanmeldung) verpflichtet und bekommt einen Einfuhrbeleg/ Transitschein, mit dem er nach Deutschland fahren kann. Mit diesem Beleg muss sich der Einführer dann bei dem für seinen deutschen Wohnort zuständigen Zollamt melden, um den Zollvorgang zu erledigen.
Wenn Sie zur Verzollung einen Präferenznachweis ("EUR.1" oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorlegen können, sind 19% Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Liegt kein Präferenznachweis vor, muss neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der Zoll entrichtet werden. Der Zollsatz beträgt für PKW 10% und für Motorräder (je nach Hubraum) 6 bzw. 8% vom Fahrzeugwert.
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind („sammlungswürdig“), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur 7 % (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen. Der ermäßigte Abgabensatz wird jedoch in den meisten Fällen nur für Fahrzeuge festgelegt, die vor 1950 gebaut wurden. Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge bestimmte Eigenschaften erfüllen. Diese Sammlungsstücke müssen verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert, Gegenstand eines Spezialhandels sein oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen.
Wenn der Kaufpreis zu weit vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges abweicht, beispielsweise weil das Fahrzeug innerhalb der Familie besonders günstig gekauft werden konnte oder es sogar verschenkt wurde, kann vom Zollamt der tatsächliche Wert ermittelt und zur Einfuhrabgabenermittlung herangezogen werden.
Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die zur späteren Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle wichtig ist.
Die Kurzversion:
privat geht das vollkommen einfach und problemlos.
Fahrzeug kaufen mit Kaufvertrag an Handelszollstelle Deutschland vor fahren Private Einfuhr machen 19% auf Kaufpreis werden fällig und man bekommt den UB Wisch vom Zoll KBA Anfrage einholen Achtung diese ist nur 4Wochen gültig zum TÜV Vollabnahme am besten Vergleichsbrief mit nehmen fertig zulassen.
Willst Du die Mwst wieder haben ist der oben genannte Weg über eine Spedition anzuraten da sonst nur Probleme.
Sollte doch schon mal helfen...
Gruss Franz-Josef
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 06.04.2013 22:30
von mahamoti
haste fotos gemacht?
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 07.04.2013 09:12
von ovali56
moin moin zusammen,
@ Franz Josef, das ist ja leider nur der Deutsche kram, aber was die Schweizer wollen find ich nirgends "diese elektronischer Mist" die deutschen Zöllner sagten es könne auch passieren das die Schweizer uns die Ausfuhr verweigern könnten!
@mahamoti, nein leider nicht sind alle auf der Digicam meines Kumpels
ich lass mal eins rüber schicken

Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 07.04.2013 19:50
von Majus
Moin,
ich hab das hier mal zusammengefasst:
http://www.pagodentreff.de/diskussionsf ... #post53756 und zitiere mich mal:
Wenn es sich um ein deutsches Erzeugnis handelt, kannst Du Dir ein Ursprungszeugnis vom Hersteller - bei uns also Mercedes:
Mercedes-8enr Schweiz AG
Bernstrasse 55 CH~8952
Schlieren Telefon +41 0144 755 80 00
Telefax +41 0144 755 80 80
Mercedes-Benz Schweiz - Personenwagen
schicken lassen, das ist ab 10300 CHF nötig. Damit umgehst Du den Zoll.
In meinem Falle lautete das so:
"IMPORTBESTAETIGUNG (z.Hd. Zollkreisdirektion)
Wir bestätigen, dass das Fahrzeug Mercedes-Benz 500 SE Fahrgestell-Nr. WDB-126036XXXXXXXX mit Präferenz und mit der Bewilligung Nr. XXXX/AB/123 durch unsere Organisation eingeführt im Dezember 1985 beim Zollamt Thayngen-Strasse ordnungsgemäss verzollt wurde. Es liegen keine Papiere mehr beim Importeur (1 985 > 10 Jahre zurück). Ursprungsland : Deutschland"
Dazu noch eine EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung von der Zulassungsstelle in der Schweiz.
Danach deutsche Kennzeichen besorgen, wichtig ist der Zusatzvermerk auch im Ausland gültig, das kostet auch nicht extra. Alternativ kannst Du auch die viel teureren Export Zeichen nehmen...
Eine Kaution mußt Du wohl in DE für die Schilder hinterlegen, die nach Rückgabe der gereinigten Schilder erstattet wird. Oder Du bittest den Verkäufer mit dem noch in der Schweiz eingelösten Wagen über die Grenze zu fahren und den Wagen erst in DE zu verkaufen, dann sparst Du ein wenig Zeit am Zoll.
MWST wird in jedem Falle fällig auf den Kaufpreis, der im Kaufvertrag genannt ist.
Wenn Zoll erhoben wird, werden die 19% MWST auf den Kaufpreis plus Zoll erhoben!
Sollte analog für VW auch gelten.
Grüße
Marius
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 07.04.2013 20:05
von ovali56
Hallo Marius vielen dank! Aber ich Steig da über das Schweizer Prozedere noch nicht ein! Also das Auto war sehr preiswert, also da Brauch ich ja das erste nicht sondern nur die Eur1 aber das mach ich doch laut ADAC beim Hersteller in Deutschland,.. Oder etwa nicht?!
Ich versteh schon fast garnichts mehr soviel hab ich da heute drüber gelesen .
Vg axel
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 08.04.2013 14:26
von Majus
Moin,
was ist denn noch unklar?
Wo steht das Auto denn, in DE oder CH?
Grüße
Marius
Re: Reimport aus der Schweiz?!?!?!?! Jemand Erfahrung bzw T
Verfasst: 08.04.2013 14:36
von bigbug
Fahrzeug steht in CH und soll nach D.