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T2 vermieten Hochzeit o.Ä

Verfasst: 17.01.2016 09:27
von Benutzer 6210 gelöscht
Hallo liebe T2-Freunde,

habt Ihr Euch schonmal damit beschäftigt Euren T2 zu vermieten? Für Hochzeitsfahrten oder Ähnliches.
Natürlich incl. Fahrer, da man seinen T2 ja nicht in alle Hände geben möchte.

Ich frage mich, was man dazu alles berücksichtigen und zusätzlich zahlen musss, wie z.B.:
- erweiterte Versicherung wg Personenbeförderung
- Gewerbeschein?

Oder geht das auch ohne?

Ich habe mir vorgestellt, den T2 stundenweise incl. Fahrer anzubieten in einem gewissen Umkreis vom Wohnort incl Fahrer.
Wenn gewünscht auch incl. Blumenschmuck, um den ich mich kümmere.

Bin gespannt, ob Ihr Ideen / Anregungen habt.

Schöne Grüße
Peter

Re: T2 vermieten Hochzeit o.Ä

Verfasst: 17.01.2016 10:20
von Rolf-Stephan Badura
Nur so aus der Erinnerung...

- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- IHK Fachkundeprüfung & Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen
- Versicherung für gewerblich Personenbeförderung
- für Mietwagen gilt jährliche HU
- Ortskenntnisprüfung (wenn nicht Kleinststadt)

ob man den ganzen Aufwand und Kosten plus der erhöhten Oldtimer-Erhaltungskosten
mit ein paar Hochzeitsfahrten Gewinn reinbekommt. :roll:

Ich kenne ein paar Hobby-ich-bin-Sohn-und-brauch-nicht-arbeiten-Bulli-Vermieter,
die selbst mit mehreren Fahrzeugen über Jahre kaum Gewinn machen in Großstädten.
Oft dient das dann nur als Neben/Abschreibungsgeschäft und Werbung für die Oldtimerwerkstatt oder Oldtimerverkauf.
Bei nur einem Bulli, denke auch mal an Ausfallbeschwerden, wenn die Technik streikt...

Mal im Rahmen eine Clubanfrage eine Einzelfahrt im Jahr mit Spende und Unkostenaufwand
auf eher private Schiene zu machen, ist da unkomplizierter.

Grüße,

Re: T2 vermieten Hochzeit o.Ä

Verfasst: 17.01.2016 14:37
von Norbert*848b
Rolf-Stephan Badura hat geschrieben:Nur so aus der Erinnerung...
Gewerbe anmelden, somit ist auch Buchführung vonnöten, Umsatz darlegen und Steuern zahlen (Finanzamt!), AGB formulieren (wegen Vertragsgrundlage)...