Das Thema hieß Alltagsnutzung.
Habe da mit der Versicherung nochmal gesprochen. Ist natürlich verboten, die Alltagsnutzung. Bleibt die Definition dieses Begriffes. Und ein Beweis, dass es im Zweifel eine Alltagsnutzung war. Da wird's schwierig.
Definitiv sagen kann man: Alltagsnutzung ist verboten.
Gerade kam aber ein Artikelchen vom
OCC raus bzgl. Urlaubsfahrten - bitte lesen:
http://www.occ.eu/de/beratung-service/m ... den-oldie/
Schönen Urlaub!