23.10.2017 10:47:48
Immer mehr Städte mit Umweltzonen
Wie in Deutschland führen auch in Frankreich immer mehr Städte eine Umweltzone ein. Für die Einfahrt in die Zone ist eine Umweltplakette („Vignette Crit'Air“) erforderlich, die auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen (u.a. Pkw, Motorräder und Wohnmobile) besitzen müssen. Die speziellen Regeln können sich dabei von Stadt zu Stadt unterscheiden. Wer sich bereits vorab eine Plakette besorgt, ist aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Diese Plaketten sind in allen französischen Umweltzonen einheitlich gültig. Die deutschen Umweltplaketten werden hingegen nicht anerkannt.
Vorreiter Paris
Vorreiter bei der Einführung der Umweltzone war 2016 die französische Hauptstadt Paris. Die Zone umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique), nicht aber den Stadtautobahnring selbst. Der Nachweis der Fahrberechtigung erfolgt über die Umweltplakette. Erforderlich ist seit 1. Juli 2017 eine Plakette der Stufe 1-4. Für Fahrzeuge mit Stufe 5 (graue Plakette) gelten dieselben Regelungen wie für Fahrzeuge ohne Plakette.
Keine Umweltplakette erhalten Pkw und leichte Wohnmobile (bis 3,5 t) mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 sowie Motorräder, Trikes und leichte Quads mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. Schwere Wohnmobile werden wie Lkw behandelt und unterliegen speziellen Zufahrtsbeschränkungen.
Von den Bestimmungen betroffen sind auch in Deutschland zugelassene Oldtimer. Für sie gibt es keine Sonderregelungen.
Wer die Anforderungen nicht erfüllt beziehungsweise keine Plakette besitzt, darf von Montag bis Freitag tagsüber nicht in der Umweltzone unterwegs sein. Freie Fahrt haben ALLE Fahrzeuge - auch die ohne Plakette - lediglich zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr, Samstag und Sonntag ganztags sowie an Feiertagen.
Liegt ein gebuchtes Hotel in der Umweltzone, müssen Hotelgäste ohne Umweltplakette auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen oder außerhalb der Fahrverbotszeiten anreisen.
Neue Umweltzone in Straßburg
Am 1. November führt auch Straßburg eine Umweltzone ein. Sie umfasst die gesamte Region einschließlich des Umlands. Die Plakette ist nur dann notwendig, wenn der Schadstoffausstoß bestimmte Grenzwerte übersteigt. Dies wird durch elektronische Anzeigen signalisiert. Betroffen sind dann auch die Autobahnen A 4 und A 35, die die Zone durchqueren.
Bei Aktivierung der Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge der Plaketten-Stufe 0 bis 3 in den ausgewiesenen Bereich einfahren.
Details der Regelungen findet man in einem Flyer (auch in deutscher Sprache), den die Stadt Straßburg auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.
Umweltzonen in anderen Städten
Ähnliche Regelungen gelten in den Großräumen Lyon, Lille und Grenoble. Auch hier treten die Umweltzonen nur dann in Kraft, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden (elektronische Anzeigen). Ist dies der Fall, dürfen sie nur von Fahrzeugen mit Umweltplakette befahren werden.
Weitere Kandidaten für künftige Zonen sind Bordeaux, Cannes und Arras. Hier gibt es aber noch keine genauen Daten.
Welche Konsequenzen haben Verstöße?
Einfahrtsverstöße werden mit Geldbußen zwischen 68 und 135 Euro (je nach Fahrzeugtyp) geahndet. Entsprechende Forderungen können gegebenenfalls auch in Deutschland vollstreckt werden.
Wie erhalte ich die Umweltplakette?
Die "Vignette Crit'Air" ist nach Verschmutzungsniveau gestaffelt (Farben violett bis grau) und kostet 4,80 Euro (inklusive Versand). Deutsche Fahrzeughalter können sie nur online bestellen (
https://www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu) und mit Kreditkarte bezahlen. Eine genaue Bestellanleitung findet man auf den ADAC Internetseiten (siehe Link).
Die Lieferzeit dauert mindestens 3 Wochen. Die Behörden raten Kunden bis zum Erhalt des Stickers das per E-Mail zugestellte Bestätigungs-PDF auszudrucken und ins Auto zu legen.
Was muss ich sonst noch wissen?
Wie bei der deutschen Umweltplakette erfolgt die Anbringung der "Vignette Crit d'Air" durch Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe. Bei Motorrädern sollte sie deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden.
Bei Verschmutzungsalarm und Fahrverboten wegen Smog sind Umweltplakettenbesitzer berechtigt, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Tipp für Reisende: Unmittelbar vor Fahrtantritt sollte man sich unbedingt über die aktuell geltende Lage in der betreffenden Region informieren und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Plakette erwerben. Fragen zur Umweltplakette können über das Kontaktformular
https://certificat-air.gouv.fr/contact/formulaire auch direkt an das französische Umweltministerium gerichtet werden.
Harald