Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

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achim hoock
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Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

Beitrag von achim hoock »

Hallo Busfahrer,

ich habe eine Kombi aus H & Saissonzulassung 04-10. Nun muss ich aber eine Werkstattfahrt unternehmen (zum Schweißen) und da sagt mir die Frankfurter Zulassungsstelle, dass sie mir kein Kurzzeitkennzeichen ausstellen darf (wäre bundesweit so) wenn das Auto bereits zugelassen ist. Nun finde ich auf der KBA Homepage folgende Gesetzgebung:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1.es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2.gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,
3.eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
4.es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist nicht anzuwenden.

bedeutet "wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird" ich muss meine Saissonkennzeichen einfach abschrauben und nur die Kurzkennzeichen dran machen ?



Vielen Dank für eure fachlichen, knappen und aussagekräftigen Kommentare.

Gruß Achim
P F Ä L Z E R
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Rolf-Stephan Badura
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Re: Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Gibt's keinen Trailer in Reichweite...
Trailer mieten ist auch nicht so teuer, wenn Zugfahrzeug existiert.
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Olli239
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Re: Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

Beitrag von Olli239 »

Das wird ja auch mit der Versicherung schwierig. Punkt 3 Kannst Du nicht erfüllen, da deine Versicherung ja ausserhalb der Saison ruht, aber dennoch vorhanden ist. Daher kannst Du den Wagen vermutlich nicht noch zusätzlich für das Kurzzeitkennzeichen versichern.

Am Unkompliziertesten wird vermutlich, wie von Rolf Stephan schon gesagt, das Einschleppen sein.

Viele Grüße
Olli
VW Bulli T2b, 1978, Campmobile, 2.0 Liter Einspritzer, Reimport aus Kalifornien/Utah
Franz-Josef
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Re: Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

Beitrag von Franz-Josef »

Alternativ bleibt auch die Frage, ob die Werkstatt eine 06er-Nummer hat.
Dann die eigenen abschrauben, und dann mit den Händlerkennzeichen den T2 zum Schweissen bringen.
Viele Grüsse Franz-Josef
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TEH 29920
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Re: Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

Beitrag von TEH 29920 »

Moin,

für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst Du eine eVB Nummer von einer Versicherung; sonst geht nix.

Also frag doch mal bei Deiner Versicherung nach ob sie Dir für ein Kurzzeitkennzeichen für dieses bei ihnen versicherte Fahrzeug eine eVB Nummer ausstellt.
Die Mitarbeiter bei einer Zulassungsstelle wissen auch nicht immer alles und es gibt hier gerade bei nicht häufig vorkommenden Fällen einen Menge Unsicherheit und teilweise sich wiedersprechenden Aussagen.
Das könnte ein solcher Fall sein.
Wenn Deine Versicherung auch nein sagt wird vielleicht was dran sein; dann geht es wirklich nicht.


Alternativ: Anhänger; Händlerkennzeichen; Abschleppen. Oder einfach das Saisonkennzeichen in einen anderen Zeitraum umändern (Ganzjahreszulassung) Schilder brauchste auch beim Kurzzeitkennzeichen und den Verwaltungsakt auch. Wieviel kostet Dich eine Ganzjahreszulassung tatsächlich mehr?
Die Saisonkennzeichen kannst Du aufbewahren und nächstes Jahr wieder ummelden.

Gruß Bernd
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achim hoock
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Re: Werkstattfahrt mit Saissonzulassung

Beitrag von achim hoock »

NÁbend an alle,

danke für euren Input. An den Hänger hab ich natütlich auch gedacht aber das bedeutet viel Umstand erstmal. Das komische ist ja das meine Versicherung mir eine eVB-Nr geschickt hat und sieht da kein Problem drin. Nur die zentrahessische Zulassungsstelle ist eher so "Abschnitt 68a - Typ" am Telefon und rückt nicht von ihrer Meinung ab.

Da man aber überall Kurzkennzeichen bekommen kann, werd ich bei mir in der Pfalz auf m Dorf welche besorgen.

Gruß und nochmals Danke

Achim
P F Ä L Z E R
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