Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Besondere Angelegenheiten und Dinge, die nirgends passen, aber mal gesagt werden sollten - dies ist der richtige Ort für solche Beiträge.
Benutzeravatar
Paul
T2-Meister
Beiträge: 122
Registriert: 18.03.2018 19:20
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von Paul »

Die Aussage habe ich nur am Telefon bekommen. Laut StVZO zählt der Fahrradträger als Ladungssicherung. Auf die schnelle konnte ich mittels Google keinen Beleg für die Aussage des Prüfers finden.

Gesendet von meinem FP3 mit Tapatalk

Bild
Benutzeravatar
woita
T2-Süchtiger
Beiträge: 851
Registriert: 18.12.2015 21:01
IG T2 Mitgliedsnummer: 827
Kontaktdaten:

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von woita »

Ich habe auch nichts gefunden.
Daher stelle ich das etwas in Frage.
Was man findet: AHK mit EU-Zulasung müssen nicht eingetragen werden, ohne schon.
Unsere originalen AHKs müssen also eingetragen werden.
Benutzeravatar
Matt Eagle
T2-Süchtiger
Beiträge: 188
Registriert: 21.08.2019 12:55
IG T2 Mitgliedsnummer: 152

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von Matt Eagle »

Paul hat geschrieben: 11.01.2023 06:31 Was mir der zweite Prüfer noch mitgegeben hat: die AHK kann ich auch ohne Eintragung für einen Fahrradträger verwenden. Der Haupt Anwendungszweck ist somit schon einmal gegeben.
Letztendlich kann das gar nicht der Fall sein. Selbst wenn die Anhängelast für einen Fahrradträger irrelevant ist, so ist doch die Stützlast elementar. Nicht umsonst checkt die Rennleitung die Gesamtgewichte, die sich auf Fahrradträgern plus Träger befinden ... speziell wenn man mit E-Bikes unterwegs ist.

Viele Grüße
Bernd
Mit dem Zweiten fährt man besser :D
Bus L, MJ 73, 50 PS (AD)
Benutzeravatar
suomi_bus*818
T2-Süchtiger
Beiträge: 1096
Registriert: 25.08.2012 16:59
IG T2 Mitgliedsnummer: 818

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von suomi_bus*818 »

Hallo zusammen.
Ich bin seit gut einem 3/4 Jahr Prüfingenieur beim TÜV nord. Betraut für Mecklenburg-Vorpommern.
Ich darf als PI aber nur 19.3er Abnahmen machen. Ich darf allerdings auch Paragraph 13 FZV. Also Änderung der Fahrzeugdaten ohne technische Änderung. Ich hätte keine Bedenken dir die Anhängelast einzutragen. Die stehen ja auf dem Datenblatt oder in der Grund-ABE des Fahrzeugs. Diese zu finden ist allerdings nicht so einfach da du ja ein "ausgenulltes" Fahrzeug hast. Auf dem Datenblatt von VW steht die Grund ABE deines Fahrzeugs aber auch drauf. Ich hab Zugriff auf alle/alte Fahrzeug ABEs.
Wenn du Hilfe benötigst dann sag bescheid.
Ach ja. Laut unserer obersten Behörde, dem Kraftfahrtbundesamt sind AHK mit nationalem Prüfzeichen (wie bei unseren AHK, die Wellenlinie) gleichgestellt mit AHK die ein EG-Typgenehmigung haben und bräuchten demnach nicht eingetragen werden. Siehe Anlage. Allerdings lässt der letzte Satz mich doch wieder daran Zweifeln. Denn auf der Anleitung ist ja eine Abnahme der AHK gefordert....
Ich hab meine AHK auch eintragen lassen. Bei der Dekra... :x :D

Erik
Dateianhänge
KBA_Anhaengekupplung.pdf
Bild
Bild
Benutzeravatar
Paul
T2-Meister
Beiträge: 122
Registriert: 18.03.2018 19:20
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von Paul »

suomi_bus*818 hat geschrieben: 11.01.2023 19:00 Hallo zusammen.
Ich bin seit gut einem 3/4 Jahr Prüfingenieur beim TÜV nord. Betraut für Mecklenburg-Vorpommern.
Ich darf als PI aber nur 19.3er Abnahmen machen. Ich darf allerdings auch Paragraph 13 FZV. Also Änderung der Fahrzeugdaten ohne technische Änderung. Ich hätte keine Bedenken dir die Anhängelast einzutragen. Die stehen ja auf dem Datenblatt oder in der Grund-ABE des Fahrzeugs. Diese zu finden ist allerdings nicht so einfach da du ja ein "ausgenulltes" Fahrzeug hast. Auf dem Datenblatt von VW steht die Grund ABE deines Fahrzeugs aber auch drauf. Ich hab Zugriff auf alle/alte Fahrzeug ABEs.
Wenn du Hilfe benötigst dann sag bescheid.
Ach ja. Laut unserer obersten Behörde, dem Kraftfahrtbundesamt sind AHK mit nationalem Prüfzeichen (wie bei unseren AHK, die Wellenlinie) gleichgestellt mit AHK die ein EG-Typgenehmigung haben und bräuchten demnach nicht eingetragen werden. Siehe Anlage. Allerdings lässt der letzte Satz mich doch wieder daran Zweifeln. Denn auf der Anleitung ist ja eine Abnahme der AHK gefordert....
Ich hab meine AHK auch eintragen lassen. Bei der Dekra... :x :D

Erik
Hi Erik,

vielen Dank für das wirklich sehr nette Angebot. Ich habe das Datenblatt schon bestellt und das auch so mit meinem Prüfer abgesprochen. Deshalb möchte ich erst diesen Weg ausprobieren. Falls es noch weitere, unüberwindbare Hürden gibt, würde ich auf dein Angebot zurückkommen.

Grüße
Paul
Bild
Benutzeravatar
highway_surfer
T2-Süchtiger
Beiträge: 243
Registriert: 23.09.2008 09:04
IG T2 Mitgliedsnummer: 0
Kontaktdaten:

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von highway_surfer »

Hallo,
Ich hatte offenbar Glück, als der TÜV Rheinland meinen 78er US Bus mit einer Peka M3868 mit 1,8 Tonnen eingetragen hat… ohne lange zu Fackeln….

Ich kann ein Foto machen bei Bedarf…

Gruß Alex
Benutzeravatar
Phillip
T2-Profi
Beiträge: 72
Registriert: 31.07.2012 17:49
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von Phillip »

..“ AHK die ein EG-Typgenehmigung haben und bräuchten demnach nicht eingetragen werden.“…

Genauso so ist es.
Da gibt es gar keine Diskussion.
Wenn die Anhängerkupplung dies für einen T2b hat, dann ist es unrelevant, ob es ein Kastenwagen oder Wohnmobil ist.
Die US Modelle T2b sind in Deutschland produziert.

Meine AHK wurde vom TÜV nie überhaupt geprüft.
EG vorhanden.
Habe USA Reviera

Zudem was soll da eingetragen werden ?
Die EG Genehmigung ist die Eintragung
Dateianhänge
B3DC0DCE-7971-49A9-9BEE-2582709BDFCA.jpeg
Bild
Benutzeravatar
suomi_bus*818
T2-Süchtiger
Beiträge: 1096
Registriert: 25.08.2012 16:59
IG T2 Mitgliedsnummer: 818

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von suomi_bus*818 »

Hier geht es um die alten "originalen" Anhängerkupplungen ohne EG-Typengenehmigung. Also nur mit nationaler ABE mit Wellenlinie als Prüfzeichen.
Grüße
Erik
Bild
Bild
Benutzeravatar
Paul
T2-Meister
Beiträge: 122
Registriert: 18.03.2018 19:20
IG T2 Mitgliedsnummer: 0

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von Paul »

Hallo zusammen,

kurzes Update: Heute kam das Datenblatt von Volkswagen Classic Parts und es stehen Anhängelast ungebremst/gebremst mit 600 kg bzw. 1200 kg sowie Stützlast mit 50 kg drin. Morgen werde ich beim TÜV mal nachfragen, ob das nun endlich ausreichend ist.

Die AHK kann ja eigentlich 1800 kg .... und im Ratgeber Angehängerbetrieb steht dieser Wert für gebremste Anhänger bis 12 % Steigung auch drin. Muss das dann auch eingetragen werden, z.B. bei den Bemerkungen oder gilt das universell?

Grüße
Paul
Bild
Benutzeravatar
Rolf-Stephan Badura
Wohnt im T2!
Beiträge: 6333
Registriert: 12.05.2008 07:50
Kontaktdaten:

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

steht bei meinem unter Bemerkungen… siehe letzte Zeile… oben stehen die 1200 kg
87422222-EE97-4D80-B78A-173AE0C0279E.jpeg
Antworten