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Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 09:44
von Paul
Die Aussage habe ich nur am Telefon bekommen. Laut StVZO zählt der Fahrradträger als Ladungssicherung. Auf die schnelle konnte ich mittels Google keinen Beleg für die Aussage des Prüfers finden.

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Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 12:59
von woita
Ich habe auch nichts gefunden.
Daher stelle ich das etwas in Frage.
Was man findet: AHK mit EU-Zulasung müssen nicht eingetragen werden, ohne schon.
Unsere originalen AHKs müssen also eingetragen werden.

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 16:06
von Matt Eagle
Paul hat geschrieben: 11.01.2023 06:31 Was mir der zweite Prüfer noch mitgegeben hat: die AHK kann ich auch ohne Eintragung für einen Fahrradträger verwenden. Der Haupt Anwendungszweck ist somit schon einmal gegeben.
Letztendlich kann das gar nicht der Fall sein. Selbst wenn die Anhängelast für einen Fahrradträger irrelevant ist, so ist doch die Stützlast elementar. Nicht umsonst checkt die Rennleitung die Gesamtgewichte, die sich auf Fahrradträgern plus Träger befinden ... speziell wenn man mit E-Bikes unterwegs ist.

Viele Grüße
Bernd

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 11.01.2023 19:00
von suomi_bus*818
Hallo zusammen.
Ich bin seit gut einem 3/4 Jahr Prüfingenieur beim TÜV nord. Betraut für Mecklenburg-Vorpommern.
Ich darf als PI aber nur 19.3er Abnahmen machen. Ich darf allerdings auch Paragraph 13 FZV. Also Änderung der Fahrzeugdaten ohne technische Änderung. Ich hätte keine Bedenken dir die Anhängelast einzutragen. Die stehen ja auf dem Datenblatt oder in der Grund-ABE des Fahrzeugs. Diese zu finden ist allerdings nicht so einfach da du ja ein "ausgenulltes" Fahrzeug hast. Auf dem Datenblatt von VW steht die Grund ABE deines Fahrzeugs aber auch drauf. Ich hab Zugriff auf alle/alte Fahrzeug ABEs.
Wenn du Hilfe benötigst dann sag bescheid.
Ach ja. Laut unserer obersten Behörde, dem Kraftfahrtbundesamt sind AHK mit nationalem Prüfzeichen (wie bei unseren AHK, die Wellenlinie) gleichgestellt mit AHK die ein EG-Typgenehmigung haben und bräuchten demnach nicht eingetragen werden. Siehe Anlage. Allerdings lässt der letzte Satz mich doch wieder daran Zweifeln. Denn auf der Anleitung ist ja eine Abnahme der AHK gefordert....
Ich hab meine AHK auch eintragen lassen. Bei der Dekra... :x :D

Erik

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 13.01.2023 07:16
von Paul
suomi_bus*818 hat geschrieben: 11.01.2023 19:00 Hallo zusammen.
Ich bin seit gut einem 3/4 Jahr Prüfingenieur beim TÜV nord. Betraut für Mecklenburg-Vorpommern.
Ich darf als PI aber nur 19.3er Abnahmen machen. Ich darf allerdings auch Paragraph 13 FZV. Also Änderung der Fahrzeugdaten ohne technische Änderung. Ich hätte keine Bedenken dir die Anhängelast einzutragen. Die stehen ja auf dem Datenblatt oder in der Grund-ABE des Fahrzeugs. Diese zu finden ist allerdings nicht so einfach da du ja ein "ausgenulltes" Fahrzeug hast. Auf dem Datenblatt von VW steht die Grund ABE deines Fahrzeugs aber auch drauf. Ich hab Zugriff auf alle/alte Fahrzeug ABEs.
Wenn du Hilfe benötigst dann sag bescheid.
Ach ja. Laut unserer obersten Behörde, dem Kraftfahrtbundesamt sind AHK mit nationalem Prüfzeichen (wie bei unseren AHK, die Wellenlinie) gleichgestellt mit AHK die ein EG-Typgenehmigung haben und bräuchten demnach nicht eingetragen werden. Siehe Anlage. Allerdings lässt der letzte Satz mich doch wieder daran Zweifeln. Denn auf der Anleitung ist ja eine Abnahme der AHK gefordert....
Ich hab meine AHK auch eintragen lassen. Bei der Dekra... :x :D

Erik
Hi Erik,

vielen Dank für das wirklich sehr nette Angebot. Ich habe das Datenblatt schon bestellt und das auch so mit meinem Prüfer abgesprochen. Deshalb möchte ich erst diesen Weg ausprobieren. Falls es noch weitere, unüberwindbare Hürden gibt, würde ich auf dein Angebot zurückkommen.

Grüße
Paul

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 13.01.2023 20:55
von highway_surfer
Hallo,
Ich hatte offenbar Glück, als der TÜV Rheinland meinen 78er US Bus mit einer Peka M3868 mit 1,8 Tonnen eingetragen hat… ohne lange zu Fackeln….

Ich kann ein Foto machen bei Bedarf…

Gruß Alex

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 19.01.2023 20:48
von Phillip
..“ AHK die ein EG-Typgenehmigung haben und bräuchten demnach nicht eingetragen werden.“…

Genauso so ist es.
Da gibt es gar keine Diskussion.
Wenn die Anhängerkupplung dies für einen T2b hat, dann ist es unrelevant, ob es ein Kastenwagen oder Wohnmobil ist.
Die US Modelle T2b sind in Deutschland produziert.

Meine AHK wurde vom TÜV nie überhaupt geprüft.
EG vorhanden.
Habe USA Reviera

Zudem was soll da eingetragen werden ?
Die EG Genehmigung ist die Eintragung

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 21.01.2023 07:49
von suomi_bus*818
Hier geht es um die alten "originalen" Anhängerkupplungen ohne EG-Typengenehmigung. Also nur mit nationaler ABE mit Wellenlinie als Prüfzeichen.
Grüße
Erik

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 02.02.2023 16:46
von Paul
Hallo zusammen,

kurzes Update: Heute kam das Datenblatt von Volkswagen Classic Parts und es stehen Anhängelast ungebremst/gebremst mit 600 kg bzw. 1200 kg sowie Stützlast mit 50 kg drin. Morgen werde ich beim TÜV mal nachfragen, ob das nun endlich ausreichend ist.

Die AHK kann ja eigentlich 1800 kg .... und im Ratgeber Angehängerbetrieb steht dieser Wert für gebremste Anhänger bis 12 % Steigung auch drin. Muss das dann auch eingetragen werden, z.B. bei den Bemerkungen oder gilt das universell?

Grüße
Paul

Re: Eintragung Westfalia AHK an US Reimport

Verfasst: 02.02.2023 16:49
von Rolf-Stephan Badura
steht bei meinem unter Bemerkungen… siehe letzte Zeile… oben stehen die 1200 kg
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