TÜV-Prüfung nach Stilllegung

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wool
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TÜV-Prüfung nach Stilllegung

Beitrag von wool »

Ich habe ne Frage: Wenn ich einen Oldtimer(also H-Kennzeichen) stillgelegt habe(seit 2007, also schon länger als 18 Monate), muss ich dann genauso wie bei einem "nicht-Oldtimer" eine Vollabnahme machen lassen, oder gibt es bei den Oldies eine Sonderregelung? ich komme wegen folgender Website auf die Idee: http://www.gtue-pruefstelle-wildberg.de ... view/30/2/
Zitat:
4. "Was ändert sich bei der Wiederzulassung von Fahrzeugen?

Bisher galt ein Fahrzeug automatisch nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Die somit endgültige Abmeldung hatte das Erlöschen der Betriebser laubnis zur Folge. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung benötigt der Halter für eine Wiederzulassung erst dann eine neue Betriebserlaubnis (Vollabnahme), wenn die Fahrzeugdaten nicht mehr im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt verfügbar sind (Vorhaltezeit 72 Monate) und zum unveränderten Fahrzeug kein Nachweis über eine gültige Typenoder Einzelgenehmigung geführt werden kann.

Dann ist ab 01.03.2007 bei der Wiederzulassung nur noch eine gültige Hauptuntersuchung ggf. Abgasuntersuchung erforderlich. "

Wird die H-Kennzeichen-fähigkeit bei jeder Tüv-Prüfung gecheckt? theoretisch wahrscheinlich ja,aber ich wollt mal hören wie es in der Praxis so abläuft?!

Vielen dank
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clipperfreak
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Re: TÜV-Prüfung nach Stilllegung

Beitrag von clipperfreak »

Hallo,

reicht ganz normale Hauptuntersuchung.

Habe gestern Fahrzeug beim TÜV vorgefahren, stillgelegt 2000,

Normale HU un AU, dass wars, vorausgesetzt natürlich die Fahrzeugpapiere sind noch vorhanden.
Gruß
Klaus *223
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WOLF
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Re: TÜV-Prüfung nach Stilllegung

Beitrag von WOLF »

da kann ich clipperfreak nur voll und ganz zustimmen;

Anfang 2008 ohne Probleme einen 1303 wiederzugelassen der 1995 Stillgelegt wurde.

HU und AU neu und den alten Brief dazu FERTIG

MfG
Wolf
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