warum bei AHK nur 600kg

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Toni43
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warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Toni43 »

Hallo

Ich habe eine AHK darauf steht das man Max. 1200kg anhängen darf, aber im Typenschein ist nur eine Last von 600kg eigetragen.
Kann mir jemand sagen warum das so ist?
*547

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Rolf-Stephan Badura
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Rolf-Stephan Badura »

Hallo,

könnte es sein dass Du eine T2b AHK hast - und der TÜVler der es eingetragen hat auch nur T2b-Unterlagen seinerzeit:

aus der 1967er Betriebsanleitung:
Anhänger mit Bremse 800kg
Anhänger ohne Bremse 500kg

aus der 1978er Betriebsanleitung:
Anhänger mit Bremse 800kg mit 1.6L Motor und bei 1,2t Nutzlast (z.B. Kombi- & Kastenwagen)
Anhänger mit Bremse 1000kg mit 2L Motor und bei 1,2t Nutzlast (z.B. Kombi- & Kastenwagen)
Anhänger mit Bremse 1000kg mit 1.6L Motor und ohne 1,2t Nutzlast (z.B. Krankenwagen)
Anhänger mit Bremse 1200kg mit 2L Motor und ohne 1,2t Nutzlast (z.B. Krankenwagen)
Anhänger ohne Bremse 600kg

in meinem T2b 2L Papieren sind 1200kg eingetragen (1800kg sind max. möglich beim T2)

Grüße,
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Quis
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Quis »

seppi hat geschrieben:Ich habe eine AHK darauf steht das man Max. 1200kg anhängen darf, aber im Typenschein ist nur eine Last von 600kg eigetragen.
Kann mir jemand sagen warum das so ist?
Vermutlich weils einfach falsch eingetragen wurde, das wurde in Österreich bis ~ Mitte der 90er nicht besonders genau genommen. Bei all unsren (alten) Autos ist irgendwas falsch eingetragen im Typenschein (ich hab beim Bus zB einen Sitzplatz zuviel typisiert)

Wenn es dich wirklich stört, könntest du vermutlich mit Unterlagen die beweisen, dass die Angabe falsch ist (zB die von Rolf-Stephan Badura erwähnte Betriebsanleitung), bei der Landesregierung (bzw deren technischen Prüfstelle) eine Änderung bewirken. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dir irgendjemand was tun wird, wenn du einen schwereren Anhänger damit ziehst.
lg
Christof *111

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Benschpal
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Benschpal »

wie isn das eig? wie viel darf man eig an ein auto drann hängen?
mal abgesehen von dem, was im zulassungsschein steht...
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MichaB
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von MichaB »

Anhängen kannst du das was im Zulassungsschein steht.
Was darüber hinaus geht bedeutet ggfs. den Verlust des Versicherungschutzes.

Ich hab mit meinem T2b schon mal nen Blumenhänger mit 4T zulässiges Gewicht
gezogen. Zum Glück war der leer :)

#micha#
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Quis
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Quis »

Benschpal hat geschrieben:wie isn das eig? wie viel darf man eig an ein auto drann hängen?
mal abgesehen von dem, was im zulassungsschein steht...
Hängt davon ab, welchen Führerschein du hast ;-)

B:
leichter Anhänger <750 kg, egal wie schwer gesamt
oder schwerer Anhänger dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3 500 kg beträgt

E zu B:
tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
Anhängen kannst du das was im Zulassungsschein steht.
Nicht unbedingt, du darfst (zumindest in Ö) mit einem schweren Anhänger nicht über 3,5t kommen sofern du nur den B-Führerschein hast.
lg
Christof *111

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MichaB
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von MichaB »

Sorry

Ich komme aus der Generation Führerschein 1 2 3

Das ABC der neuen Führerscheinregeln geht mir (hoffentlich) am Rektus vorbei :D

Aber ich werd da mal querlesen.

#micha#
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Quis
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Quis »

MichaB hat geschrieben:Sorry

Ich komme aus der Generation Führerschein 1 2 3

Das ABC der neuen Führerscheinregeln geht mir (hoffentlich) am Rektus vorbei :D

Aber ich werd da mal querlesen.

#micha#
Also bei uns (=Österreich) heißt das schon ewig (ich nehm mal an, seit dem KFG 1967) A, B, C, D, E und F. (Früher gabs mal G auch noch)
Und nachdem Benschpal ja auch aus Österreich kommt, wird ihn da "unsre" Regelung interessieren ;-)
lg
Christof *111

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Benschpal
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von Benschpal »

quis hat geschrieben:E zu B:
tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
:roll:
dann waren wir gestern ja nur ca. 200kg überladen... :mrgreen:
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clipperfreak
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Re: warum bei AHK nur 600kg

Beitrag von clipperfreak »

MichaB hat geschrieben:Anhängen kannst du das was im Zulassungsschein steht.
Was darüber hinaus geht bedeutet ggfs. den Verlust des Versicherungschutzes.

Ich hab mit meinem T2b schon mal nen Blumenhänger mit 4T zulässiges Gewicht
gezogen. Zum Glück war der leer :)

#micha#

Wer? Der Bus, Du oder der Hänger :?: :wink:
Gruß
Klaus *223
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