Es geht um eine T2b- Lackierung
wobei ganz wichtig ist das das schützenswerte Kulturgut (H-Kennzeichen)
nicht aberkannt wird.

Soll heißen:
Welche Farben sind bei Neulackierung zulässig?
- darf man nur die Originalfarbe "neu" lackieren?
- ist es möglich aus dem T2b-Farbspektrum zu wählen (evtl. 2-farbig)
- muss man "nur " ein Farbe VOR dem Baujahr nutzen (vom Ton her, natürlich nicht vom Lacktopf)
- oder kann man jede x-beliebige nehmen - ich sage mal neonpink um mal weit herzuholen
Freue mich über Eure Rückmeldung. DANKE.

Frühlingshafte Grüße
Wanja