Hallo,
das von dir gezeigte Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Es gibt da noch ein rechteckiges blaues, welches ein Wasserschutzgebiet anzeigt, d.h. hier müssen Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, besonders vorsichtig sein. Interessanter Weise müssen Wasserschutzgebiete nicht angezeigt werden, also kann das blaue Schild rumstehn, muss aber nicht. Es kann theoretisch immer passieren, dass man z.B. bei ner Pinkelpause für Fahrer und

Ärger bekommt.
Man müsste sich also immer vorher bei der entsprechenden Behörde informieren, wo diese Gebiete ausgewiesen sind.
Sollte man sich nen hübschen „Stammplatz“ gesucht haben, macht das wohl schon Sinn – bei den Kosten die da auf einen zukommen können! Als Behörde würde ich jetzt aufs Wasserwirtschaftsamt tippen, nicht zu verwechseln mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (z.B. Wasser- und Schifffahrtsamt) bei der ich tätig sein „darf“ und der Wasserschutzpolizei. Beide interessiert es erst wenn es direkt mit der Schifffahrt zu tun hat bzw. wenns auf WSV-Grund passiert. Ggf. bekommt man auch Infos über den jeweiligen Trinkwasserversorger. Für jedes Wasserschutzgebiet gibt es übrigens auch noch jeweils eine eigene Verordnung (Wasserschutzgebietsverordung), was da genau drinsteht, weiß ich aber nicht.
Ach ja, „Parken im Wasserschutzgebiet“ und „einen Hund frei laufen lassen“ sind wohl Verstöße wegen diesen Wasserschutzgebieten. „Dort Grillen“ könnte auch außerhalb eines Wasserschutzgebietes vom Umweltamt „verfolgt“ werden.
Tja, wie heißts so schön? Klingt komisch, ist aber so...
Wie haben sich deine 470 Euro denn zusammengesetzt? Ich kenn jetzt nur ne ältere Forderung von 150 Euro für anhalten (also Parken im Wasserschutzgebiet), aussteigen, und Kind zum Pinkeln hinter den Busch setzen (verunreinigtes Sickerwasser). Dummerweise genau zu dem Zeitpunkt, als so ein Sheriff ums Eck kam. Hat es aber netterweise bei ner Verwarnung gelassen, da nix beschildert war und wir uns als Durchreisende nicht auskannten. Und wohl Kinderbonus...
So sind zumindest meine Erfahrungen und mein Wissenstand, falls jemand noch Ergänzungen oder Korrekturen dazu hat – melden!!!
Gruß Stefan