Sonntagsfahrverbot
Verfasst: 25.08.2010 21:19
Ich hab da mal ne Frage im rechtlichen Bereich.
Wie sieht das jetzt eigentlich mit unseren Bullis und nem Anhänger Sonntags aus?
Bei Womos und PKW isses ja wurscht. Meiner ist aber seit je her als LKW zugelassen. Wegen der Trennwand und dem (ehemaligen) Mangel an Sitzen hinten.
Nu isses ja so, daß ich ohne Hänger fahren darf. Mit Hänger wird es da komplizierter.
Hab mal n bissl gegoogelt, aber keine klaren Aussagen gefunden.
Grundsätzlich steht im Gesetz, daß LKW (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger sonntags nicht fahren dürfen. Bedeutet für mich die Arschkarte.
An verschiedenen Stellen hab ich jedoch gelesen, daß nichtgewerbliche Fahrten neuerdings ausgenommen seien sollen. Was ja meine Fahrten dann auch wären.
Dummerweise hab ich aber nichts schriftliches dazu gefunden, auf das ich mich berufen könnte.
Hats hier jemanden im Forum, der sich mit Verkehrsrecht ein wenig auskennt und da mal Fakten auf den Tisch legen könnte?
Wäre Klasse. Wollte nämlich mit Anhänger nach Kassel kommen. Will aber nicht irgendwann in der Nacht nen Durchritt machen.
Sonst müßte der Kleibe zu Hause bleiben.
Gruß Polle
PS: Wundert mich eigentlich, daß dieses Thema hier noch nicht behandelt wurde. Das Archiv gibt jedenfalls nur Nebensächliches her.
Wie sieht das jetzt eigentlich mit unseren Bullis und nem Anhänger Sonntags aus?
Bei Womos und PKW isses ja wurscht. Meiner ist aber seit je her als LKW zugelassen. Wegen der Trennwand und dem (ehemaligen) Mangel an Sitzen hinten.
Nu isses ja so, daß ich ohne Hänger fahren darf. Mit Hänger wird es da komplizierter.
Hab mal n bissl gegoogelt, aber keine klaren Aussagen gefunden.
Grundsätzlich steht im Gesetz, daß LKW (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger sonntags nicht fahren dürfen. Bedeutet für mich die Arschkarte.
An verschiedenen Stellen hab ich jedoch gelesen, daß nichtgewerbliche Fahrten neuerdings ausgenommen seien sollen. Was ja meine Fahrten dann auch wären.
Dummerweise hab ich aber nichts schriftliches dazu gefunden, auf das ich mich berufen könnte.
Hats hier jemanden im Forum, der sich mit Verkehrsrecht ein wenig auskennt und da mal Fakten auf den Tisch legen könnte?
Wäre Klasse. Wollte nämlich mit Anhänger nach Kassel kommen. Will aber nicht irgendwann in der Nacht nen Durchritt machen.
Sonst müßte der Kleibe zu Hause bleiben.
Gruß Polle
PS: Wundert mich eigentlich, daß dieses Thema hier noch nicht behandelt wurde. Das Archiv gibt jedenfalls nur Nebensächliches her.