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Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 21:19
von Polle
Ich hab da mal ne Frage im rechtlichen Bereich.
Wie sieht das jetzt eigentlich mit unseren Bullis und nem Anhänger Sonntags aus?
Bei Womos und PKW isses ja wurscht. Meiner ist aber seit je her als LKW zugelassen. Wegen der Trennwand und dem (ehemaligen) Mangel an Sitzen hinten.
Nu isses ja so, daß ich ohne Hänger fahren darf. Mit Hänger wird es da komplizierter.
Hab mal n bissl gegoogelt, aber keine klaren Aussagen gefunden.
Grundsätzlich steht im Gesetz, daß LKW (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger sonntags nicht fahren dürfen. Bedeutet für mich die Arschkarte.
An verschiedenen Stellen hab ich jedoch gelesen, daß nichtgewerbliche Fahrten neuerdings ausgenommen seien sollen. Was ja meine Fahrten dann auch wären.
Dummerweise hab ich aber nichts schriftliches dazu gefunden, auf das ich mich berufen könnte.

Hats hier jemanden im Forum, der sich mit Verkehrsrecht ein wenig auskennt und da mal Fakten auf den Tisch legen könnte?
Wäre Klasse. Wollte nämlich mit Anhänger nach Kassel kommen. Will aber nicht irgendwann in der Nacht nen Durchritt machen.
Sonst müßte der Kleibe zu Hause bleiben.

Gruß Polle


PS: Wundert mich eigentlich, daß dieses Thema hier noch nicht behandelt wurde. Das Archiv gibt jedenfalls nur Nebensächliches her.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 21:22
von clipperfreak
Polle, es gibt tatsächlich nix 100%iges, einige Bundesländer akzeptieren die Vorgabe vom Ministerium andere wiederum nicht und stellen nachwievor Strafzettel aus. Hatte erst kürzlich wieder entweder im AutoBild oder einer anderen Fachzeitschrift so gelesen. :?

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 21:52
von Polle
Gints da echt nichts dazu?
Find ich ja mal bescheiden.
Wie erfahre ich jetzt, welche Länder das dulden und welche nicht?

Das dumme ist ja, daß der Zettel mit Punkten und ein "wenig" Kleingeld verbunden ist.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:05
von bullitommi
Interessant, ich dachte bis jetzt immer das Oldis mit H ausgenommen sind ? Eventuell müßte doch wohl der ADAC dazu was wissen.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:10
von Polle
Könnte sein.
Hamma hier nen Angestellten vom ADAC der das mal eben beantworten kann?
Sonst muß ich da morgen anrufen.
Im Gesetzestext steht aber auch nix von Oldis in Bezug auf Ausnahmen.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:11
von bullitommi
Beim ADAC steht:

H-Kennzeichen
und rote 07er Kennzeichen sind nach den
bestehenden Bestimmungen auch für Nutzfahrzeuge
möglich, wenn diese nicht mehr gewerblich
eingesetzt werden. Lkw über 7,5 t unterliegen
auch mit H-Kennzeichen z.Zt. noch dem
generellen Sonntagsfahrverbot für Lkw. An Ausnahmen
wird gearbeitet. :stupid:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:14
von Polle
bullitommi hat geschrieben:Beim ADAC steht:

. Lkw über 7,5 t unterliegen
auch mit H-Kennzeichen z.Zt. noch dem
generellen Sonntagsfahrverbot für Lkw. An Ausnahmen
wird gearbeitet. :stupid:
Ich hab aber unter 7,5t. Ist dummerweise auch keine Aussage über nen Anhängerbetrieb. :(

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:34
von Mani
hey Polle, mach doch ein rad ab...dann brauchst nich mal Steuern für zahlen :thumb: :versteck:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:40
von Polle
Bleibt dann aber immernoch LKW und Anhänger

N ziemlich wackliger anhänger. :shock:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 25.08.2010 22:52
von Polle
Hab da gerade etwas gefunden.
Ist zwar etwas schwammig, da nur ne Richtlinie in NRW, aber vielleicht hilft sie dem einen oder anderen da drüben.

http://www.rovergarage.de/download/Sont ... verbot.pdf

Wenn jemand aber noch konkretes und verbrieftes zur Hand hat oder was findet, immer her damit.