wie ich dem Modellkunde Thread entnehme, gabs beim T2 erst ab dem Modelljahr 1970 die Warnblinkanlage serienmäßig.
Ich habe einen 1968 und einen 1970er Bus, beide Februar, also theoretisch dann nach VW Zeitrechnung die Modelljahre 1967 und 69.
Beide Fahrzeuge haben keine Warnblinkanlage. Ich habe jetzt Bedenken, dass bei TÜV Fälligkeit der Prüfer das bemängelt.
Inwiefern muss man da selbst den Nachweis erbringen, dass die Fahrzeuge so ausgeliefert wurden?Müssen die das selber nachforschen?
Typischerweise haben meine Vorbesitzer irgendwelche dubiosen Schalter (ohne erkennbare Funktion) im Armaturenbrett nachgerüstet.
So wie ich meine TÜV Erfahrungen kenne, könnte da ein TÜV Prüfer eine nicht funktionierende Warnblinkanlage raus deuten...

Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Rückwärtsfahrlicht haben meine Bullis ja auch nicht.