Hi,
ich bin seit einigen Wochen stolzer Besitzer eines T2 (2 Liter, Baujahr 1981). Mein erster!
Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten: 500,00 Euro!!!
Gibt es eine Möglichkeit durch Umbau o.ä. die Steuer zu senken? Wenn ja welche?
Vielen Dank!
zu viele Steuern für T2! Was kann ich tun?
- Ansgar*334
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Und mal eben nur mit 2 oder 3 lauten Fahren dürfen... ich habe da letztens was interessantes gesehen... das nicht sich Bautruppwagen, steht so im Brief drinnen. Es dürfen mehere Leute mitfahren und hat Trotzdem ne LKW Zulassung... war auch ein T3
Gruß Ansgar
Gruß Ansgar
T2b, Bj. 1975. Erstzulassung 12.75
Historie: +Malteser 9-Sitzer-> Privat-> Chesterfield Werbefahrzeug -> Meins
Ausstattung: Helsinki Westfalia von 73 ohne Hubdach, 2.0l 70PS
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Ausstattung: Helsinki Westfalia von 73 ohne Hubdach, 2.0l 70PS
Nenenene! Und: Moin ersma!
Der eggiche Bulli kann auf 2,805t aufgelastet werden - mit allen angenehmen Folgen der Lkw-Besteuerung, aber ohne die Nachteile der Lkw-ZULASSUNG (der Unterschied ist wichtig!!!)
Die billigste Art, einen T3 (also den eckigen Typ 2) fahren zu können, ist angeblich eine Auflastung in Verbindung mit einer Wohnmobilzulassung. Da sind die Steuern schön weit unten und die Versicherung bleibt auch im Rahmen - was ja ansonsten (kurierfahrern sei dank
) im Kleinbussektor eher nicht so der Fall ist.
Grüße!
B.
PS: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, Zulassung nur für drei Personen und so Kekse treffen nur bei der Lkw-Zulassung zu, nicht aber bei der Lkw-Besteuerung - kleiner, aber feiner Unterschied
Fragt sich bloß, wie lange die Steuer noch unten bleibt... 
Der eggiche Bulli kann auf 2,805t aufgelastet werden - mit allen angenehmen Folgen der Lkw-Besteuerung, aber ohne die Nachteile der Lkw-ZULASSUNG (der Unterschied ist wichtig!!!)
Die billigste Art, einen T3 (also den eckigen Typ 2) fahren zu können, ist angeblich eine Auflastung in Verbindung mit einer Wohnmobilzulassung. Da sind die Steuern schön weit unten und die Versicherung bleibt auch im Rahmen - was ja ansonsten (kurierfahrern sei dank
Grüße!
B.
PS: Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, Zulassung nur für drei Personen und so Kekse treffen nur bei der Lkw-Zulassung zu, nicht aber bei der Lkw-Besteuerung - kleiner, aber feiner Unterschied

