Harald hat geschrieben:Spannendes Thema,
das mich gleich mal an meinen Brief und dann an die hiesige Zulassungsstelle geführt hat.
Also zum Zustand in Bremen - ausdrücklich sogar nachgefragt bei der Zulassungsstelle:
Das H-Kennzeichen wird im Schein, der Zulassungsbescheinigung I eingetragen. Auf den Schein werden die Kennzeichen gefertigt. Deswegen eben - bitte überprüfe Deine Angabe, Rolf-Stephan - auch keine Probleme bei irgendwelchen Kontrollen. Denn Kennzeichen und "Schein"/ZBI stimmen ja überein.
Nicht vorgesehen ist, daß das H-Kennzeichen in den "Eigentumsnachweis", also die ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II, "Brief") mit aufgenommen wird. Es würde sich um eine technische Änderung handeln. Technische Merkmale würden ja sowieso etwas sehr in der ZBII vernachlässigt. Da werde eben auch das H-Kennzeichen nicht geführt.
Das hat dann alles nix mit der Steuer zu tun. Die wird eben über den Schlüssel abgerechnet - und der würde über das H-Kennzeichen ja geändert.
Wenn Jemand dazu mal was Rechtliches findet täte mich das schon interessieren. So auf die Schnelle hat Googel da nix ausgespuckt, deswegen ja mein Anruf.
Kann aber auch sein, daß das landesabhängig anders geregelt wird - also in Berlin das H auch in der ZBII/"Brief" steht. Wichtig ist eben die Deckung zwischen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung I/"Schein".
Grüße,
Harald
Hallo,
Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I müssen gleich sein
z.B. Ist ein Bindestrich in den Papieren und auf dem Kennzeichen????
sonst kann´s im Ausland teuer werden...
Ich muss wohl zur Zulassungsstelle und das um tragen lassen
Grüße Matthias