Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Hallo Leute,
ich suche eine Anleitung für meine Truma 1800. Es ist keine "e" sondern das Ding, dass einfach nur heiß wird.
Grüße aus Bonn
Chris
ich suche eine Anleitung für meine Truma 1800. Es ist keine "e" sondern das Ding, dass einfach nur heiß wird.
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74er T2 Westfalia Malaga
1600 AS
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Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Zur SBA 1800 mit Zündautomat gehts hier lang
Und für die normale SB1800 hat mich die Suchfunktion hier im Forum zu diesem Ergebnis gebracht:http://forum.bulli.org/viewtopic.php?p=4387
Und für die normale SB1800 hat mich die Suchfunktion hier im Forum zu diesem Ergebnis gebracht:http://forum.bulli.org/viewtopic.php?p=4387
Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Hmm..hab mir echte die Finger wund gesucht! Ich schwör`s!
Besten Dank!

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Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Hallo,
kann mir jemand sagen ob man die SBA 1800 auch während der Fahrt betreiben kann, oder darf? Ich war bisher immer davon ausgegangen,daß sie nur im Stand betrieben werden kann.
Danke, beste Grüße Mathias
kann mir jemand sagen ob man die SBA 1800 auch während der Fahrt betreiben kann, oder darf? Ich war bisher immer davon ausgegangen,daß sie nur im Stand betrieben werden kann.
Danke, beste Grüße Mathias
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!" Walter Röhrl
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Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Hallo Mathias,
hier die Antwort zum dürfen (Zitat aus http://www.freiewerkstatt.de/index.php/ ... ann-fahren):
"Gasflaschen in Wohnmobilen, Caravans und anderen Fahrzeugen müssen während der Fahrt zwingend geschlossen gehalten werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Die neue Vorschrift ist mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. August 2013 in Kraft getreten."
Irgendwo habe ich vor langer langer Zeit auch einmal gelesen, dass diese Heizung nicht im Fahrbetrieb betrieben werden darf. Wo ich das gelesen habe kann ich leider nicht mehr sagen, mag sein dass es ein Prospekt war. Suche ist aber überflüssig wegen o. a. Vorschrift.
Im Übrigen: Hatte mal selbst vor sehr langer Zeit versucht die magere Busheizung mit der Gasheizung zu unterstützen. Die Heizung wurde sehr schnell kalt weil der Fahrtwind die Flamme ausgeblasen hatte.
Noch Fragen offen?
hier die Antwort zum dürfen (Zitat aus http://www.freiewerkstatt.de/index.php/ ... ann-fahren):
"Gasflaschen in Wohnmobilen, Caravans und anderen Fahrzeugen müssen während der Fahrt zwingend geschlossen gehalten werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Die neue Vorschrift ist mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. August 2013 in Kraft getreten."
Irgendwo habe ich vor langer langer Zeit auch einmal gelesen, dass diese Heizung nicht im Fahrbetrieb betrieben werden darf. Wo ich das gelesen habe kann ich leider nicht mehr sagen, mag sein dass es ein Prospekt war. Suche ist aber überflüssig wegen o. a. Vorschrift.
Im Übrigen: Hatte mal selbst vor sehr langer Zeit versucht die magere Busheizung mit der Gasheizung zu unterstützen. Die Heizung wurde sehr schnell kalt weil der Fahrtwind die Flamme ausgeblasen hatte.

Noch Fragen offen?
Freundliche Grüße aus Algermissen
Norbert
Hab hin und wieder "Versager" und "Verzweifler" im reviedierten Zustand für den 50 PS Bus-Motor anzubieten.
Norbert
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Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Hallo,
also läßt sich zusammenfassend sagen,daß es gefährlich ist mit einer geöffneten Gasflasche zu fahren, im Hinblick auf einen möglichen Unfall? Aber ansonsten kann nichts passieren, bis auf das erlöschen der Flamme?. Also ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich es schon paar mal praktiziert habe, mit Gasheizung zu fahren. Und größtenteils klappt das auch. Aber in Zukunft werd ich wieder die entspr. Vorschriften einhalten.
Noch eine Sache, hatte in einem anderen Beitrag gelesen, daß es einigen Besitzern einer solchen Standheizung nicht geheuer ist mit dieser in Betrieb zu schlafen. Also ich dreh sie auch lieber vorm schlafen aus, was meint Ihr dazu, gibt's da Erfahrungen?
Danke und beste Grüße Mathias
also läßt sich zusammenfassend sagen,daß es gefährlich ist mit einer geöffneten Gasflasche zu fahren, im Hinblick auf einen möglichen Unfall? Aber ansonsten kann nichts passieren, bis auf das erlöschen der Flamme?. Also ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich es schon paar mal praktiziert habe, mit Gasheizung zu fahren. Und größtenteils klappt das auch. Aber in Zukunft werd ich wieder die entspr. Vorschriften einhalten.

Noch eine Sache, hatte in einem anderen Beitrag gelesen, daß es einigen Besitzern einer solchen Standheizung nicht geheuer ist mit dieser in Betrieb zu schlafen. Also ich dreh sie auch lieber vorm schlafen aus, was meint Ihr dazu, gibt's da Erfahrungen?
Danke und beste Grüße Mathias
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Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Hallo Mathias,
habe mich einmal zu der Gefährlichkeit der Truma Heizung im Thread
viewtopic.php?f=7&t=16018
deutlich geäußert.
Die Konstruktion der seinerzeitigen Brennkammer war einfach die Katastrophe schlechthin. Die damaligen Prozesse verliefen alle irgendwie im Sande ohne dass die Firma arg belangt werden konnte, was ich persönlich nicht oder nur schlecht nachvollziehen kann. Es waren immer irgendwelche Unterlassungssünden der Halter (nicht eingehaltene Wartung, Sicherheitshinweise nicht beachtet usw. und so fort). Dass die Brennkammerhälften sich einen Spalt breit öffnen konnten hat niemand offiziell bemängelt und auch nicht "beklagt".
Es ist nicht nur gefährlich mit geöffneter Gasflasche zu fahren, es ist eben schlichtweg verboten.
Es gab einmal von Truma eine Genehmigung für eine besondere Konstruktion der Gasarmaturen.
Seitdem aber einmal eine Unfallstelle in die Luft gesprengt wurde, hat man das allgemeines Verbot ausgesprochen mit geöffneter Flasche zu fahren.
Europaweit gibt es noch keinen einheitlichen Standard soweit ich weiß. Ich meine auch irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass man in einigen Ländern sogar den Druckminderer zu entfernen hat und die Schutzkappe aufsetzen muss.
Von jüngsten Erfahrungen mit der alten Truma kann ich nichts berichten. Ich jedenfalls schlafe nicht mit laufender Heizung, obwohl ich den im anderen Thread beschriebenen Sicherheitsmangel bei meinem Teil beseitigt habe. Muss halt jeder selbst wissen wann, wo und wie er sterben möchte oder zumindest die Chance dazu bietet.
habe mich einmal zu der Gefährlichkeit der Truma Heizung im Thread
viewtopic.php?f=7&t=16018
deutlich geäußert.
Die Konstruktion der seinerzeitigen Brennkammer war einfach die Katastrophe schlechthin. Die damaligen Prozesse verliefen alle irgendwie im Sande ohne dass die Firma arg belangt werden konnte, was ich persönlich nicht oder nur schlecht nachvollziehen kann. Es waren immer irgendwelche Unterlassungssünden der Halter (nicht eingehaltene Wartung, Sicherheitshinweise nicht beachtet usw. und so fort). Dass die Brennkammerhälften sich einen Spalt breit öffnen konnten hat niemand offiziell bemängelt und auch nicht "beklagt".
Es ist nicht nur gefährlich mit geöffneter Gasflasche zu fahren, es ist eben schlichtweg verboten.
Es gab einmal von Truma eine Genehmigung für eine besondere Konstruktion der Gasarmaturen.
Seitdem aber einmal eine Unfallstelle in die Luft gesprengt wurde, hat man das allgemeines Verbot ausgesprochen mit geöffneter Flasche zu fahren.
Europaweit gibt es noch keinen einheitlichen Standard soweit ich weiß. Ich meine auch irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass man in einigen Ländern sogar den Druckminderer zu entfernen hat und die Schutzkappe aufsetzen muss.
Von jüngsten Erfahrungen mit der alten Truma kann ich nichts berichten. Ich jedenfalls schlafe nicht mit laufender Heizung, obwohl ich den im anderen Thread beschriebenen Sicherheitsmangel bei meinem Teil beseitigt habe. Muss halt jeder selbst wissen wann, wo und wie er sterben möchte oder zumindest die Chance dazu bietet.
Freundliche Grüße aus Algermissen
Norbert
Hab hin und wieder "Versager" und "Verzweifler" im reviedierten Zustand für den 50 PS Bus-Motor anzubieten.
Norbert
Hab hin und wieder "Versager" und "Verzweifler" im reviedierten Zustand für den 50 PS Bus-Motor anzubieten.
Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
Was für Prozesse denn? Belege doch bitte mal, was du hier schreibst, denn ich bin seit fast 30 Jahren Techniker und mir stellen sich bei diesem hahnebüchenen Unsinn die Haare zu Berge. Wärmetauscher werden abgespiegelt und das ist eine Vorschrift- leider nehmen es aber manche Prüfe bekannter Weise damit nicht so ernst, das stimmt.T2NJ72 hat geschrieben:Hallo Mathias,
habe mich einmal zu der Gefährlichkeit der Truma Heizung im Thread
viewtopic.php?f=7&t=16018
deutlich geäußert.
Die Konstruktion der seinerzeitigen Brennkammer war einfach die Katastrophe schlechthin. Die damaligen Prozesse verliefen alle irgendwie im Sande ohne dass die Firma arg belangt werden konnte, was ich persönlich nicht oder nur schlecht nachvollziehen kann.
In jeder Gasprüfung muss die Dichtheit der Wärmetauscher zum Innenraum daher ausdrücklich abgezeichnet werden, das findet man leicht in der Prüfbescheinung. Prozesse gegen Truma und gar solche, die im Sande verlaufen wären, sind mir nicht bekannt. Solange alles ordentlich gemacht wird, ist da auch nichts unsicher. Aber Apropos Prozess - einen Wärmetauscher aufzubohren und diesen mit Ofendichtband und Schrauben abzudichten, könnte in der Tat zu einem solchen führen, da die Zulassung der Heizung dadurch erlischt, denn diese verlangt zwingend einen Wärmetauscher im Originalzustand und wenn man daran herumfummelt, statt sich an geltende Gesetze zu halten und einen defekten auszutauschen, sollte man besser aufpassen


Wie bereits beschrieben, ist die technische Prüfung der Brennkammer vorgeschrieben und wird in der Prüfbescheinigung dokumentiert. Ob sie ordnungsgemäß ausgeführt wurde, steht leider jedoch auf einem anderen Blatt.T2NJ72 hat geschrieben:Es waren immer irgendwelche Unterlassungssünden der Halter (nicht eingehaltene Wartung, Sicherheitshinweise nicht beachtet usw. und so fort). Dass die Brennkammerhälften sich einen Spalt breit öffnen konnten hat niemand offiziell bemängelt und auch nicht "beklagt".
Auweia, jetzt wirds aber amtlich!T2NJ72 hat geschrieben:Es ist nicht nur gefährlich mit geöffneter Gasflasche zu fahren, es ist eben schlichtweg verboten.

Das GAB es nicht nur, sondern man hat es bei der letzten Reform der Richtlinien für Flüssiggasanlage in Fahrzeug (EN1949) europaweit verbindlich umgesetzt.T2NJ72 hat geschrieben:Es gab einmal von Truma eine Genehmigung für eine besondere Konstruktion der Gasarmaturen.
Während für ältere Fahrzeuge regionale Bedingungen gelten (hier war man schlauer und wer dem Trumalink folgt, findet deren schriftliche Bestätigung) http://www.wohnmobilforum.de/w-t81154.html und in Frankreich bis dahin eine Betrieb bei der Fahrt verboten war, wurde von Truma die Secumotion als europaweit zugelassene Regleranlage für den Fahrtbetrieb entwickelt, damit darf nun in ganz Europa ausdrücklich bei der Fahrt die Anlage betrieben werden. Glaubst du nicht? Dachte ich mir!
http://dealer.truma.com/truma05/de/hd/p ... _78785.php
So und nun hätte ich gerne mal eine Erklärung, warum man eine solche Regleranlage entwickelt und zuläßt, wenn der Betrieb von Gasanlagen bei der Fahrt doch angeblich verboten ist?



Das es das Verbot nicht gibt, hatten wir grade, aber was für ein Unfall das gewesen sein soll, wäre doch wiederum interessant. Wann und wo soll sich das den angeblich zugetragen haben? Ist nur Interesse halber, denn man lernt ja nie aus, denn im Vergleich zu dir, belege ich gerne meine Aussagen und erfinde keine solchen Horrorstories.T2NJ72 hat geschrieben:Seitdem aber einmal eine Unfallstelle in die Luft gesprengt wurde, hat man das allgemeines Verbot ausgesprochen mit geöffneter Flasche zu fahren.
Hab ich oben grade wiederlegt ....T2NJ72 hat geschrieben:Europaweit gibt es noch keinen einheitlichen Standard soweit ich weiß. Ich meine auch irgendwo gelesen oder gehört zu haben, dass man in einigen Ländern sogar den Druckminderer zu entfernen hat und die Schutzkappe aufsetzen muss.
Daran tust du bei einem manipulierten Wärmetauscher auch gut, denn von einem behobenen Sicherheitsmangel kann ich hier beim besten Willen nichts erkennen, aber erzählen kannst du echt Klasse! Schade das die Gebrüder Grimm nicht mehr Leben, du hättest bestimmt echte Chancen gehabt, da einen tollen Job zu bekommen .....T2NJ72 hat geschrieben:Von jüngsten Erfahrungen mit der alten Truma kann ich nichts berichten. Ich jedenfalls schlafe nicht mit laufender Heizung, obwohl ich den im anderen Thread beschriebenen Sicherheitsmangel bei meinem Teil beseitigt habe. Muss halt jeder selbst wissen wann, wo und wie er sterben möchte oder zumindest die Chance dazu bietet.

Sorry Leute, aber bei diesem Nonsens konnte ich einfach nicht den Schnabel halten, auch wenn es sonst nicht meine Art ist. Durch die Verbreitung von solchem Schwachsinn braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Menschen verunsichert werden. Grade bei Gas wird viel gebastelt und manches, was man als Prüfer sieht, ist echt haarstreubend

kopfschüttelnden Gruß
Re: Einbauanleitung/Bedienungsanleitung Truma 1800
hallo,
da sich hier ja nun ein echter Experte gefunden hat, muß auch ich mich noch einmal zu Wort melden..
Also darf ich nun getrost auch weiter mit offener Flasche und angestellter Heizung fahren? oder schadet das in irgendeiner Weise meiner betagten Truma 1800??
Ich war letztens zur Gasprüfung, hatte einen sehr jungen Prüfer, der mich auch promt durchfallen lies, wegen Undichtigkeit. Ich dachte zunächst, so nun ist meine Heizung kaputt
Doch nein, der Prüfer hatte bei der Druckprobe beide Kocherflammen offen gelassen. Jetzt die Frage:
Der Prüfer behauptete später, die Flammen müssen zur Prüfung offen stehen, da sie ja vorher, durch das Auslösen der Zündsicherung vollends schließen müssen (Also Kocher wird eingeschaltet, Flammen brennen, Gasflasche oder Ventil wird geschlossen, beide Kochstellen müssen, nach paar Sekunden hörbar klacken, das ist ja die Zündsicherung, ein Ventil, das das Gas bei ausgepusteter Flamme abstellt). Soweit so klar, nur ist meine Frage, ob der Prüfer dahingehend Recht hat, daß die Flammen bei der Druckprobe offen sein müssen?
Bisher hat sie jeder Prüfer in geschlossenem Zustand geprüft, und bisher habe ich auch jede Gasprüfung bestanden..
Wer hat nun Recht??
Beste luftige Grüße (ohne Gasgeruch
)
da sich hier ja nun ein echter Experte gefunden hat, muß auch ich mich noch einmal zu Wort melden..
Also darf ich nun getrost auch weiter mit offener Flasche und angestellter Heizung fahren? oder schadet das in irgendeiner Weise meiner betagten Truma 1800??
Ich war letztens zur Gasprüfung, hatte einen sehr jungen Prüfer, der mich auch promt durchfallen lies, wegen Undichtigkeit. Ich dachte zunächst, so nun ist meine Heizung kaputt

Der Prüfer behauptete später, die Flammen müssen zur Prüfung offen stehen, da sie ja vorher, durch das Auslösen der Zündsicherung vollends schließen müssen (Also Kocher wird eingeschaltet, Flammen brennen, Gasflasche oder Ventil wird geschlossen, beide Kochstellen müssen, nach paar Sekunden hörbar klacken, das ist ja die Zündsicherung, ein Ventil, das das Gas bei ausgepusteter Flamme abstellt). Soweit so klar, nur ist meine Frage, ob der Prüfer dahingehend Recht hat, daß die Flammen bei der Druckprobe offen sein müssen?
Bisher hat sie jeder Prüfer in geschlossenem Zustand geprüft, und bisher habe ich auch jede Gasprüfung bestanden..
Wer hat nun Recht??
Beste luftige Grüße (ohne Gasgeruch

"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!" Walter Röhrl