Ich habe jetzt die Reimo Alaska von 1979 eingebaut und Gas, Wasser und Strom verlegt. Zwecks einer Gasabnahme habe ich heute mal eine Firma kontaktiert und erfahren, dass für meinen Bulli ja kein Bestandsschutz besteht, weil er ja bisher noch keine Gasanlage hatte.
Laut Aussage des Meisters bin ich jetzt eigentlich dazu verpflichtet, nach den derzeitigen Regelungen die Gasanlage einzubauen. Soll heißen: 30mbar und Schnellschlußventile gut zugänglich kurz vor den Verbrauchern. Ich bezweifle auch, dass das Kochfeld und der Kühlschrank vernünftig auf 30 mbar funktionieren.
Mit neuen Geräten habe ich aber wieder keine Chance bei der H-Zulassung...

Wird die Gasanlage eigentlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen?
Würde mich über Tipps oder Erfahrungen sehr freuen.
VG
Jörn