Eine neue Hauptuntersuchung entfällt, solange die letzte innerhalb der letzten 2 Monate stattgefunden hat.
TÜV-Süd hat geschrieben:Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c StVZO erfolgt eine Untersuchung im
Umfang einer HU nach § 29 StVZO, wenn das Fahrzeug eine gültige
Betriebserlaubnis besitzt und die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegt
keine gültige Betriebserlaubnis vor, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO und eine
Begutachtung gem. § 21c StVZO erforderlich.
Alles weitere im Anforderungskatalog zum Oldtimergutachten.
Was mich wundert, daß hier Dekra, TÜV, GTÜ usw. die H-Abnahme machen dürfen, allerdings nicht jeder der bei denen rumhampelt und HU-Kleber verteilt (oder auch nicht) sondern einer der entsprechend geeignet ist, im Zweifel ein amtlicher Prüfingenieur. Bei mir wars der Filialleiter (oder wie es bei denen heißt) von der DEKRA.
Plan A: nochmal mit roter Nummer bei einem entsprechenden Prüfingenieur vorreiten. Dann kostet die H-Eintragung nix, weil die mit der darauf folgenden Zulassung mit eingepflegt wird.
Plan B: Den Bus zulassen und mit zugelassenem Bus zu einem entsprechenden Prüfingenieur. Mehrkosten: die Schilder, die Amtssiegel und die Eintragung/technische Änderung bei der Zulassungsstelle und für die paar Tage das Mehr an Steuer.
Mehraufwand: einmal mehr zur Zulassungsstelle (das dauert je nach Zulassungsstelle ne halbe Stunde bis nen halben Tag)
Jetzt hilft also nur noch der Publikumsjoker. Einfacher wäre es wahrscheinlich gewesen, du hättest gleich nach nem passenden Prüfer geschaut. Aber woher soll man das im Vorfeld wissen?