schrauberger hat geschrieben: ↑21.09.2024 22:15
Nie hat ein Prüfer bei TÜV, DEKRA oder GTÜ ein Wort verloren.
Soweit ich es verstanden habe, gibt es verschiedene Inspektoren in allen Bundesländern - im Norden und Osten strenger, im Süden und Westen freundlicher (oder umgekehrt?)))
Und wenn es nicht erfolgreich war, die Inspektion bei einem zu bestehen, können Sie ohne Probleme zu einem anderen gehen.
Stimmt?...
bulli71 hat geschrieben: ↑21.09.2024 10:10
Bezüglich der Fenster eine Frage an Norbert: weißt du ob die einen Prüfstempel auf dem Glas haben? Ansonsten kann das auch Probleme beim TÜV geben...
Das ist übrigens eine interessante Frage...
Wenn ich ein Auto aus einem anderen Land mit einer großen Anzahl neuer Ersatzteile wie diesen mitbringe, benötige ich dann bei der ersten TÜV-Inspektion eine Genehmigung für jedes dieser Ersatzteile?
Und wie kann man solche Zertifizierungen bestehen und beweisen, dass alle neuen Teile an deinem Auto, die du im Laden gekauft hast, übereinstimmen? Nach Hannover fahren und die autorisierten Mitarbeiter der klassischer VW-Nutzfahrzeuge um eine vollständige Inspektion und einen Bericht bitten? Um den Maßstäben der Westfaler/Wolfsburger Büro für Maß- und Gewicht zu entsprechen?
Norbert*848b hat geschrieben: ↑20.09.2024 23:07
Meiner Meinung nach sollte es sich stets um die gleiche Qualität handeln, da es nach meinem Kenntnisstand auch nur eine Firma gibt, die diese Fenster nachproduziert.
Die Händler arbeiten halt mit unterschiedlichen Gewinnspannen und so wird für das Fenster in der EU ab etwa 600€ bis fast 1k€ verlangt.
Das ist ein sehr wertvoller Gedanke, vielen Dank!
Höchstwahrscheinlich werde ich es bei Heritage bestellen, da die Preise dort wirklich am niedrigsten sind. Und wenn der Hersteller dieser Lamellen bereits eins ist, was ist dann eigentlich der Unterschied?...
Norbert*848b hat geschrieben: ↑20.09.2024 23:07
Ich meine Deine Frage mit ja beantworten zu können, denn:
Zitat aus:
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de ... dtimer.pdf
3.2.1.2. Lack
Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)
nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.
Hier ein Beispiel von einem T1, wo das auch mit dem H-Kennzeichen geklappt hat:
Sie haben mich wirklich sehr viel Mut gemacht, das sind großartige Neuigkeiten!)
Selbst wenn ich nach der Restaurierung eine Airbrush mit Blumen, Regenbogen und Friedensrufen auf die Karosserie aufnehme und deswegen kein H-Kennzeichen bekomme, wird es nicht so traurig sein
In Russland kann man jetzt mit solcher Aerographie überhaupt nicht auf die Straße fahren - zumindest wird eine Verwaltungsstrafe als Maximum ausgeschrieben - sie werden ein Strafverfahren einleiten (das ist kein Witz

)