Die Pumpe pumpt doch?! Das einzige was fehlt ist die Leitung, die das, was sie pumpt, an sinnvolle Stelle befördert.ABER ich denke, das mit dem Rückbau wäre eh totaler Blödsinn, denn die Pumpe war eh nicht mehr funktional, weil:
Weil dein Motor, wenn du den ganzen "Sums" wegläßt, nicht zwangsläufig einem in Deutschland zugelassenen Motor entspricht. (Das wäre in deinem Fall wohl der AP.)Und vor allem: die europäischen Flachmotore hatten den ganzen Sums doch auch nicht...Also wieso sollte man es für eine deutsche Zulassung brauchen?
Falls doch, wäre es deine Sache, dies nachzuweisen. Also Vergaserbauart und -bestückung, Saugrohre, Ventildurchmesser, Brennraum, Kolben, Verdichtung, Auspuff, Steuerzeiten, Zündverstellung etc., letztlich alles, was die Abgaszusammensetzung beeinflußt. Alles allgemeine Vorschriften, die mit einem H-Kennzeichen noch überhaupt nix zu tun haben, sondern für jedes Auto gelten.
Das Regelwerk zum H-Kennzeichen erlaubt dir übrigens den Tausch des Motors gegen einen aus der gleichen Motorenfamilie. Also AP, CJ, evtl. auch CU (Auslegungssache) könntest du einbauen. CA nicht, denn der ist älter und entspricht nicht den hierzulande gültigen Abgasvorschriften von 1974. AT und AN ist schon wieder Ermessenssache. Ich habe einen zum AT umgebauten 127er Stationärmotor als AT eingetragen bekommen, was allerdings wohl mehr mit den guten Beziehungen des Motorenlieferanten zu seinem Haus-TÜV zu tun hat, als mit der Rechtslage.
Du hast jetzt einen vogelwilden Motor, der weder den hiesigen noch den kalifornischen Vorschriften entspricht.
Gruß,
Clemens