Tach zusammen,
restauriere gerade meinen ersten Bus (Mex. 1979, T2, Camper mit Hochdach). Brauche ich nach der Überführung nach Deutschland für den TÜV Gurte und Kopfstützen? Wie lässt sich das technisch vereinbaren? Bei meinem Modell wird die Rückenlehne zum Bett und original hat er natürlich weder Gurte noch Kopfstützen. Wer kann helfen?
LG, Mathias
Rückbank --> Bett: Kopfstützen & Gurte?
Re: Rückbank --> Bett: Kopfstützen & Gurte?
Am besten beim TüV anrufen und speziell nach deinem Fall fragen. Ansonsten würd ich sagen Gurte JA! Kopfstützen NEIN!

- Sgt. Pepper
- *
- Beiträge: 4303
- Registriert: 10.03.2005 20:41
- IG T2 Mitgliedsnummer: 834
Re: Rückbank --> Bett: Kopfstützen & Gurte?
StVZO, Moravia-Verlag, Abschnitt 8.5 Wohnmobile § 35a StVZO:
"Im Fahrzeugbrief ist in Ziffer 12 nur die Anzahl der Sitzplätze anzugeben, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, wobei für den Fahrersitz auch die Anforderungen der Führerhausrichtlinie (s. Blatt S 38) anzuwenden sind.
Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit ist die EG-Rili 74/408/EWG (s. Blatt M 1.15) heranzuziehen. Maße von Sitzen s. Anm.
Sitzkissen- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.
Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten folgende Anforderungen:
Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
– bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden;
– geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
– Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Für ab dem 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten die Vorschriften des § 35 a StVZO in der entsprechenden Fassung:
– geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze
– bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen.
"Im Fahrzeugbrief ist in Ziffer 12 nur die Anzahl der Sitzplätze anzugeben, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, wobei für den Fahrersitz auch die Anforderungen der Führerhausrichtlinie (s. Blatt S 38) anzuwenden sind.
Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit ist die EG-Rili 74/408/EWG (s. Blatt M 1.15) heranzuziehen. Maße von Sitzen s. Anm.
Sitzkissen- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.
Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten folgende Anforderungen:
Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
– bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden;
– geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
– Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Für ab dem 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfz) gelten die Vorschriften des § 35 a StVZO in der entsprechenden Fassung:
– geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze
– bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen.
Re: Rückbank --> Bett: Kopfstützen & Gurte?
Hi,
mein Bulli hat auch die Rückenlehne die als Bett umfunktioniert werden kann. Gurte sind aber trotzdem vorhanden, allerdings nur 3 2-Punkt Gurte für die hintere Bank. Die werden zum Teil am Rhinteren Radhaus unter der Bank sowie am Schottblech zum Tank hin angeschraubt. Die Befestigungsmöglichkeiten sollte dein Bus eigentlich auch haben (abgekantetes 2mm Blech mit angeschweißter Mutter), ansonsten wirds wohl schwieriger.
Falls du solche Gurte brauchst, ich hätte eventuell noch welche übrig, aber bei Ralf sind sie auch ganz günstig zu haben.
Gruß Martin
mein Bulli hat auch die Rückenlehne die als Bett umfunktioniert werden kann. Gurte sind aber trotzdem vorhanden, allerdings nur 3 2-Punkt Gurte für die hintere Bank. Die werden zum Teil am Rhinteren Radhaus unter der Bank sowie am Schottblech zum Tank hin angeschraubt. Die Befestigungsmöglichkeiten sollte dein Bus eigentlich auch haben (abgekantetes 2mm Blech mit angeschweißter Mutter), ansonsten wirds wohl schwieriger.
Falls du solche Gurte brauchst, ich hätte eventuell noch welche übrig, aber bei Ralf sind sie auch ganz günstig zu haben.
Gruß Martin
- aircooled68
- Wohnt im T2!
- Beiträge: 2537
- Registriert: 13.04.2009 21:22
- IG T2 Mitgliedsnummer: 0
Re: Rückbank --> Bett: Kopfstützen & Gurte?
Moment. Meine Freundin hat n Audi 80 Bj 79 OHNE!!! Gurte hinten. Laut meines Wissenstandes gilt die Gurtpflicht hinten ab EZ 1.5.79. Für vorn glaub 6.70 (<- da bin ich mir aber nicht sicher, tut auch nichts zur Sache.) Wenn allerdings Gurte verbaut sind, muss man diese auch anlegen. +
Bei den Kopfstützen weiß ich auch net...
Generell würd ich Gurte einbauen. Vor allem, wenn man mit nem Camper ins Ausland fahren will und sich da den Anschnallärger mit Polizei verhindern will. (Ich meine, wer hat schon lust in Spanien oder sonstwo mit dem örtlichen Dorfpolizisten ne Debatte führen, was orginal ist und was nicht...)
Auf jeden Fall den Tüv fragen. Am besten aber zu 2 verschiedenen Prüfern gehen...
Bei den Kopfstützen weiß ich auch net...
Generell würd ich Gurte einbauen. Vor allem, wenn man mit nem Camper ins Ausland fahren will und sich da den Anschnallärger mit Polizei verhindern will. (Ich meine, wer hat schon lust in Spanien oder sonstwo mit dem örtlichen Dorfpolizisten ne Debatte führen, was orginal ist und was nicht...)
Auf jeden Fall den Tüv fragen. Am besten aber zu 2 verschiedenen Prüfern gehen...