hab da was "lustiges" auf der AVD Homepage gefunden.
1968 wollte doch glatt ein Verkehrsminister bunt bemalte Hippie-Autos verbieten.


Aber lest mal selbst.
http://www.avd.de/index.php?id=3045&no_cache=1
Gruß Mark
Außer du kannst nachweisen, daß die Lackierung in den ersten 10 Jahren gemacht wurde, oder? Auf die Diskussion wäre ich gespannt!Andre hat geschrieben:Der Bus ist aber voll schick mit dem ganzen "bunt"
Aber heute ist es ja auch verboten, den so lustig zu bemalen, zumindest wenn man ein H-Kennzeichen haben will
Yup, das war Georg Leber!1968 wollte doch glatt ein Verkehrsminister bunt bemalte Hippie-Autos verbieten.
Auf Grund der Aussage würd ich sagen, dass es nicht geht mit bunt. Weil ab Werk hat der Hippie den Bus bestimmt nicht so bekommen, auch wenn er das Geld dafür gehabt hätte.Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
Es wird steht ein einfacher Code im Fahrzeugschein für 10 Farbgruppen:Andre hat geschrieben:Wird sowas denn in den Fahrzeugschein geschrieben?