Die Brennkammerproblematik ergibt sich ausschließlich bei den Benzinstandheizungen. Die müssen nach 10 Jahren sonst außer Betrieb genommen werden.
Unsere (Wohnmobil-)Gas"stand"heizungen haben so eine Brennkammerproblematik nicht. Solange die es ordnungsgemäß tun können die drin bleiben. Da hat sich zwar zwischenzeitlich was mit dem Druck geändert (wir haben in der Anlage 50mbar, die Neuen 30mbar) - aber das hat Bestandsschutz.
Alles klaro?
Wenn man jetzt den Einbau einer neueren (50 mbar-)Gasheizung in den Bus damit begründet, für die alte gäbe es ja keine Brennkammer mehr und da wäre es dann ja erforderlich - dann ist das zwar nicht richtig. Glaubt das aber das H-Männchen und gibt deswegen freie Fahrt - Hurra.
Baut man eine neue Benzinstandheizung ein und begründet das damit, die alte Benzinstandheizung wäre überfällig gewesen - dann ist das ein Argument. Ob der dann prüft, ob wirklich vorher eine drin war:

Nur bitte schmeißt nicht Eure alten Gasheizungen raus, weil da was mit der Brennkammer sein soll. Denn ja: die alten SBA-Dinger haben als einzigen Vorteil, daß sie überhaupt keinen Strom brauchen (abgesehen von dem "Anzündfunken" über die AA-Batterien).
Grüße,
Harald