Gasprüfung vorbereiten?

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burger
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Beitrag von burger »

Schwarz oder weiß, Gelbes Heft oder Knast, was anderes scheint es deiner Meinung nach nicht zu geben. Jeder hat gerne Recht in einem solchen Forum, aber manchmal liegt die Wahrheit doch irgendwo in der Mitte. Habe mal recherchiert, ist ja nicht schwer im Internet: Ein Tüv- Prüfer kann dir (und auch mir) natürlich Tüv ausstellen ohne Gasprüfung. Und das sogar ganz legal! Ich habe mir glaube ich nichts vorzuwerfen!
Gruß aus Ostwestfalen,
Markus
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Roland *19
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Beitrag von Roland *19 »

MichaB hat geschrieben:Wenn die Flasche im Bus während der Fahrt abgedreht ist, ist die gesamte Gasanlage außer Funktion. Was soll das für einen Einfluß auf den Strassenverkehr haben ? (Versicherungschutz) Imho gar keinen.

Wenn ich bei meinem Gashändler ne neue Flasche Sauerstoff kaufe und die mit dem Bulli nach Hause transportiere interessiert das auch keinen.
Da brauch ich keinen Spezialtransporter.
Du must auch richtig lesen: Wenn die Flasche abgedreht ist ist die Anlage außer Funktion. Stimmt. Das reicht aber nicht, denn die Vorschrift - auch bei Deiner Sauerstoffflasche, besagt, dass Du die Schutzkappe draufhaben mußt. Ist halt so und kann - das ist ja das hüpfende Komma - bei "Zuwiederhandlung" geahndet werden.

Ich hab ja nur geschrieben, was Vorschrift ist - das das in 99% aller Fälle keine Sau interessiert weiß ich auch. Das es im Juli die spanischen Zöllner interessiert hat, habe ich gesehen.

Aber das ist mit allen Vorschriften so. Sicherlich gehtst Du auch schonmal bei rot über ne Fußgängerampel - hast Du dafür schonmal bezahlt? Ich nicht! Und doch wissen wir alle zusammen, das das verboten ist.

Und genauso muss man auch meine Bemerkungen verstehen.
Viele Grüße,
Roland *19
:grinseval:
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& ein moderner Camper aus dem Hause Rapido :oops: (KR-DR 2021)
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aps
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Beitrag von aps »

Kfz-Prüfstelle 1:
Wohnmobile, integriert (also auch unsere VW Busse) müssen zur HU eine aktuelle Gasprüfung vorweisen.

Kfz-Prüfstelle 2:
Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge und Anhänger mit Gasanlage im Wohnbereich eine regelmäßige Gasprüfung nachweisen.

Kfz-Prüfstelle 3:
Wenn Lücken in einem Prüfheft aufzufinden sind, ist eine neue Vollabnahme der Anlage notwendig und ggf. auch vollständiger Neubau mit Neuabnahme nach den neuesten Richtlinien.

Kfz-Prüfstelle 4:
Eine Gasprüfung ist Sache des Besitzers und dient dessen eigener Sicherheit, hat mit dem Kfz an sich nichts zu tun.

Für unserer Artur habe ich dennoch durch IG-Mitglied Heiko, er arbeitet bei terracamp in Münster/Westf., eine Gasprüfung durchführen lassen, zumal auch ein Prüfheft existiert. Dabei hat Heiko den Druckminderer (zu groß) ausgetauscht und auch der tatsächlich poröse Schlauch.

Grundsätzlich aber kann jeder selbst eine solche "Gasprüfung" mit Hausmitteln durchführen. Ob man es nun macht oder nicht, es gibt auch überfleißige Ordnungshüter, die bei Kontrollen ein Prüfheft verlangen und bei Fehlen das Fahrzeug stillegen. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht.

Ja, eine Gasanlage ist außer Funktion, wenn die Gasbuddel abgedreht ist und sämtliche Absperrhähne geschlossen sind. Auch bei Wohnwagen werden keine Anschlüsse demontiert und eine Kappe auf den Buddelkopf gepackt.
Zuletzt geändert von aps am 31.08.2008 16:00, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus dem Münsterland
Andreas *4
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Animiertes GIF ist entfallen.
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Inox
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Beitrag von Inox »

Das TÜV-Datum einer Gasflasche ist ausschließlich für die Wiederbefüllung ausschlaggebend.
Das heisst, dass Gasflaschen mit abgelaufenem Prüfdatum weiter verwendet werden dürfen. Lediglich ein Wiederbefüllen ist ohne TÜV-Prüfung untersagt.
Einige TÜV-Prüfer und Ordnugshüter glauben allerdings, dass eine tüv-abgelaufene Flasche nicht mehr verwendet werden darf und es ist nicht immer einfach sie davon zu überzeugen. Es gibt aber keinen Gesetzestext, der den Gebrauch verbietet.

Was das Befördern von Gasflaschen betrifft, stimmt es, dass Druckgasflaschen nur mit Ventilschutzkappe transportiert werden dürfen.
(GGVS)

Übrigens:
Bei den grauen Nutzungsflaschen werden die Prüfkosten anteilich über den Füllungspreis abgedeckt und nicht an den Endverbraucher gesondert berechnet.
Ein Händler, der das trotzdem tut, steckt sich das als Reingewinn in die eigene Tasche, da die Gaskonzerne dem Händler über tüv-fällige Flaschen keine Rechnung erstellen. (Gilt nicht für technische Gase)

LG
Inox
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MichaB
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Beitrag von MichaB »

Du must auch richtig lesen: Wenn die Flasche abgedreht ist ist die Anlage außer Funktion. Stimmt. Das reicht aber nicht, denn die Vorschrift - auch bei Deiner Sauerstoffflasche, besagt, dass Du die Schutzkappe draufhaben mußt. Ist halt so und kann - das ist ja das hüpfende Komma - bei "Zuwiederhandlung" geahndet werden.
Ich kann schon richtig lesen.
Wenn ich da keine Schutzkappe drauf habe (bei der Sauerstoffflasche mach ich mal ne Ausnahme :D ) ist das ne Ordnungswidrigkeit ? oder was ?

Ok, ich hab keine Kappe drauf x €.
Ich hab keine Kappe drauf und mir fährt jemand hinten auf ?
x € ?

Mir fährt jemand auf das die Gasflasche explodiert ? Meine Beerdigung y €
Da hat das Gasfläschen dann aber nix dazu beigetragen.
Da brauchts nen 40Tonner der mir den typ4 in die Wirbelsäule schiebt.
:lol:

Ich seh das entspannt. Ich hab eh kein Wohnmobil. Ich fahr in meinem Transporter demnächst nur sasionweise ne Wohnmobilausstattung spazieren.

Ansonsten 9 Sitzer

#micha#
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Harald
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Beitrag von Harald »

MichaB hat geschrieben:Also ich finde das entwickelt sich zu nem Paranoia-Fred.
Gebe Dir Recht - 100%. Ball flach halten ist treffend.

Fangen wir mal vorne an: Um mit unseren Gassystemen eine Explosion herbei zu führen bedarf es Einiges an Dummheit - und zwar soviel, daß das schon an Vorsatz, und zwar absichtliches Handeln, grenzt. Inox und Florian haben da Einiges an Wissen und wollen das hier auch mal in nem Thread veröffentlichen (und Jungs, ich glaube das wird langsam eilig!).

Weiter: Um uns mit dem Zeug aus der Buddel zu vergiften scheint es mir (nochmals: nach den von Kenntnissen zeugenden Erklärungen von Inox und Florian) bei den Westalia-Ausstattungen erorderlich, bei geschlossenen Türen und Fenstern den Kopf nebst Armen in den Gaskasten zu stecken und den dabei möglichst geschlossen zu halten. Bei Helsinki geht das einigermaßen, weil die Tür unten angeschlagen ist, bei Berlin wird das schwieriger, weil nämlich seitwärts angeschlagen. Mit der einen Hand (ich würde wohl die linke nehmen) muß jetzt das 10x10cm große Maschendrahtnetz nach außen, welches sich im Boden findet, zugehalten werden. Beim Berlin ist dabei blöd, daß die Gasflasche, die ja so einen nur an einigen Stellen angepunkteten Ring mit großen Öffnungen hat, zur Hälfte da drauf steht. Mit der anderen Hand muß jetzt die nicht an den orangen Schlauch angeschlossene Gasflasche aufgedreht werden, damit deren Inhalt ausströmt. Sowohl bei Berlin als auch bei Helsinki können ja zwei Flaschen eingestellt werden - idealerweise sollte man dies nutzen und beide aufdrehen. Jetzt ne halbe Stunde schön still halten, es riecht nämlich auch nicht so toll. Die Krämpfe durch die dämliche Haltung im Oberkörper und den Armen sollte man ignorieren. Wenn man das alles beherzig, dann sollte das mit der Fahrt in das Reich der Ahnen klappen.

Ganz schön aufwendig, oder? Inox und Florian weisen daher darauf hin, daß das in den Abgasen enthaltene Kohlemnonoxid viel - und zwar sehr viel! - gefährlicher ist als unser Gasflascheninhalt. Das Zeug kriegt Ihr nicht nur am Auspuff Eures Motors - auch den Benzin- oder Dieselstandheizung produziert das in nennenswertem Maße!

Das Günstige an dem Zeug in unseren Gsflaschen ist nämlich auch, daß das gegenüber dem, was wir eigentlich so an Luft im Bulli haben, höllisch schwer ist. Das Zeug sackt, wenn es austritt, nach unten ab - und deswegen ist da ja auch die Öffnung und zudem auch der "Sockel" des Gasflaschenschranks.

Soweit mal zu der Gefährlichket der Gassachen - mehr von Inox und Florian hoffentlich bald :D

Zum Tansport der Dinger: Es stimmt wohl, daß ne Gasflasche wärend der Fahrt mit dem roten Deckel gesichert sein muß. Der Verordnungsgeber hat nämlich Sorge, daß irgendwas oben auf der Gasflasche den Hand abschlägt und damit das Gas austreten kann. Ich kann nur bei meinem Berlin ganz kurz versichern, daß da zum einen nix im Kasten ist, was geeignet wäre, den Hahn abzureißen, zum anderen ist die Flasche selbstverständlich mit dem dicken Gummiband gegen jedes Bewegen gesichert - und letztendlich der Herr Poliziebeamte erstmal den Bulli auf Links drehen muß, bis er die Gasbuddel findet. Ich wette 30:1, daß der zunächst vorne den weißen Kasten abnimmt - um auf ein etwas zu altes Reserverad zu gucken :D Ich helfe ihm dabei ganz sicher nicht - als Beschuldigter habe ich ja das Recht, keine Angaben zu machen.

Hat er sie dann hinter unserem Klopapier, Hundefutter, Badelatschen und ähnlichen Sachen gefunden und weiß er, daß da ne Kappe draufgehört, kann er tatsächlich ein Bußgeldverfahren einleiten. Ohne mich da jetzt abschließend aus dem Fenster lehnen zu wollen: In der BußgeldkatalogVO findet der Herr Beamte vielleicht die Nr. 102.2 - und ich dann einen Bußgeldbescheid über EUR 35,00 ohne Punkte und Fahrverbot. Wer so schlau war, seinen Bulli als LKW anzumelden, der findet EUR 50,00 und einen Punkt :D .

Und ein allerletztes wegen des TÜV der Buddel: Dank der stärkeren Verbreitung der Gasgrills führt mittlerweile jeder Baumarkt die Flaschen. Ich kenne zwei stolze Besitzer derartiger Grills, denen ich erstmal erklären durfte, daß Ihre Flaschen bereits bei Erwerb abgelaufen waren! Ich jedenfalls weiß, was ich mit ner abgelaufenen Flasche mache: Ich fahre zum Baumarkt, drücke sie dem zuständigen Sachbearbeiter in die Hand und gucke, ob die, die er mir dann bringt, TÜV hat. Wenn nein: Dann bringt er mir ne Neue. Auf diese Weise haben sich bei mir übrigens die roten Hütchen ne Weile lang vermehrt - denn ein unkundiger Sachbearbeiter schiebt die neue Flasche mit Hütchen zu mir, egal, ob die alte Buddel ihm mit oder ohne übergeben wurde. Nur der Vollständigkeit halber: Einen Unterflurtank füllen die bei den Baumärkten meines Erachtens noch nicht (fehlt bei den meisten Gasgrills, wäre aber vielleicht mal ne Idee) - und den füllt ganz sicher in Deutschland Niemand, wenn der TÜV abgelaufen ist. Den mal nem unkundigen Sachbearbeiter zwecks Auffrischen des TÜV´s in die Hand zu drücken dürfte wenig erfolgreich sein ;-)

Also: Euch allen wieder ein entspanntes Fahren!

Grüße,
Harald*393
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Mario73
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Beitrag von Mario73 »

Harald:Danke!!!!

Ich hätte das wahrscheinlich etwas kürzer gefasst,aber Du hast Recht.

Auch Bullis ohne Flüssiggasanlage sind gefährlich!Denn sollte der Besitzer eine große Menge an Zwiebeln zu sich genommen haben und sich dann schlafen legen,wäre er gut geraten sich morgens nicht gleich eine Kippe an zu zünden.(Wobei mir eh schleierhaft ist,warum jemand das macht)

Explosive Grüße,

Mario
T2b Grawomobil,No EMPI,No Westfalia

Sachkundiger/Gasprüfung nach G607

Buswärts ins Abenteuer
http://www.interessengemeinschaft-t2.or ... ck=Mario73
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Harald
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Beitrag von Harald »

Mario73 hat geschrieben:Wobei mir eh schleierhaft ist,warum jemand das macht
Och, zu manchen Speisen passen Zwiebeln doch ganz gut. So bei chinesisch und so, finde ich da auch ganz lecker. Warum soll man die nicht in überschaubaren Mengen essen?
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Peter E.
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Beitrag von Peter E. »

hmm, ich bin 1,93m groß, dass heißt ein 1,75m hoher Haufen geschälter Zwiebeln wäre für mich noch überschaubar...
Gruss von Peter aus dem Schwentinental
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aps
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Beitrag von aps »

Peter E.*142 hat geschrieben:hmm, ich bin 1,93m groß, dass heißt ein 1,75m hoher Haufen geschälter Zwiebeln wäre für mich noch überschaubar...
Wobei Du den Begriff "Haufen" noch spezifizieren müßtest. Sonst siehst Du Dich auf einem Treffen einen solchen Haufen mit einem Durchmesser unten von 5 m bei einer Höhe von 1,75 nachweislich auffr...mampfen.

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:shock: :lol:
Gruß aus dem Münsterland
Andreas *4
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