Paragraph hin oder her, der Prüfer hat auch einen gewissen Ermessensspielraum.
Und v.a. isses kein Paragraph bzw. kein Gesetz, sondern lediglich 'ne Richtlinie, die der TÜV sich selbst ausgebrütet hat. Der Passus mit der VVA ist mittlerweile weitgehend vom Tisch, weil inzwischen genügend Käferfahrer nachgewiesen haben, daß es sowas auch damals schon gab, also historisch korrekt ist, und damit gibt's kein Argument mehr, den Eintrag zu verweigern. Es fahren auch massenhaft Käfer mit VVA und H-Kennzeichen rum. Wie's allerdings beim Bus aussieht, weiß ich nicht.
Und ohne Eintrag ist auch Sch... Das ist dann Fahren ohne Betriebserlaubnis. Wehe dem der eine unverschuldeten Unfall hat.
Auch das wird längst nicht mehr so heiß gegessen wie früher, wobei ich grundsätzlich bezweifle, daß jemals jemand seinen Versicherungsschutz verloren hat, weil auf dem vorderen Blinkerglas keine amtliche Wellenlinie zu finden war. Heutzutage muß jedenfalls die Gegenseite darlegen, daß irgend ein nicht genehmigtes oder eingetragenes Anbauteil
ursächlich für den Unfall war.
Gruß,
Clemens