Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
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Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Hi Leute,
ich habe eine BA6.3 Unterflurheizung bei mir im Bus verbaut, die jetzt auch schon ein paar Jahre drin ist. Beim letzten TÜV hat er mich nochmal flitzen lassen mit der Bemerkung, dass die aber in zwei Jahren nicht mehr drin sein sollte. Klar kann ich die ausbauen und hinfahren, ist aber doch einiges an Arbeit.
Ich habe nun neulich aufgeschnappt, dass es wohl bei Oldtimer Standheizungen sowas wie Eigenverantwortung geben soll. Sprich die Heizung ist zwar abgelaufen, aber als Halter kann man sagen "ich mach das trotzdem, ist meine Verantwortung" und dann geht das. Ich finde dazu aber irgendwie nichts. Weiß da jemand was darüber? Oder trifft das nur auf heizungen vor Bj 72 (?) zu, die noch keine Datumsstempelung benötigten?
ich habe eine BA6.3 Unterflurheizung bei mir im Bus verbaut, die jetzt auch schon ein paar Jahre drin ist. Beim letzten TÜV hat er mich nochmal flitzen lassen mit der Bemerkung, dass die aber in zwei Jahren nicht mehr drin sein sollte. Klar kann ich die ausbauen und hinfahren, ist aber doch einiges an Arbeit.
Ich habe nun neulich aufgeschnappt, dass es wohl bei Oldtimer Standheizungen sowas wie Eigenverantwortung geben soll. Sprich die Heizung ist zwar abgelaufen, aber als Halter kann man sagen "ich mach das trotzdem, ist meine Verantwortung" und dann geht das. Ich finde dazu aber irgendwie nichts. Weiß da jemand was darüber? Oder trifft das nur auf heizungen vor Bj 72 (?) zu, die noch keine Datumsstempelung benötigten?
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
- Sgt. Pepper
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Moin,
also es gibt keine gesetzliche Verpflichtung das die Heizung nach 10 Jahren stillgelegt werden muss. Aber es gibt eine Herstelleranweisung. Hintergrund ist hier das der Hesteller vorschreiben kann das die Heizkammer nach 10 jahren ersetzt werden muss, einfach weil der Hersteller sich am besten mit den eigenen Systemen auskennt. Entsprechend ist dann die Herstelleranweisung für den Benutzer verpflichtend, bzw. der TÜV kann bemängeln das die Heizung zu alt ist. Für die Heizungen welche noch keinen Dtaumeintrag haben (am 6.75) gibt es also einfach nur keinen Nachweis über die Erstinbetriebnahme. Entsprechend auch keine Handhabe seitens der Prüforganisation.
Grüße,
Stephan
also es gibt keine gesetzliche Verpflichtung das die Heizung nach 10 Jahren stillgelegt werden muss. Aber es gibt eine Herstelleranweisung. Hintergrund ist hier das der Hesteller vorschreiben kann das die Heizkammer nach 10 jahren ersetzt werden muss, einfach weil der Hersteller sich am besten mit den eigenen Systemen auskennt. Entsprechend ist dann die Herstelleranweisung für den Benutzer verpflichtend, bzw. der TÜV kann bemängeln das die Heizung zu alt ist. Für die Heizungen welche noch keinen Dtaumeintrag haben (am 6.75) gibt es also einfach nur keinen Nachweis über die Erstinbetriebnahme. Entsprechend auch keine Handhabe seitens der Prüforganisation.
Grüße,
Stephan
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Hi,
huch, wo hast Du die Info denn her? Ich ging bisher davon aus, dass dies nur für Standheizung zutrifft, die nach EG Richtlinie (also ab ca. 2005) gebaut wurden. Alle davor haben die Tauschpflicht.
Und für alle älteren SH, die nach nationalem Recht zugelassen wurden ging ich bisher davon aus, dass das eine Vorschrift ist, da die Benzin/Diesel Standheizungen ja Verbrennungsrückstände im Heizkörper verursachen, die dann zum Durchrosten von innen nach aussen führen. Und wenn durchgerostet, dann kommt Verbrennungsgas in den Fahrerraum und der Fahrer wird gaaaanz langsam müde und schläft dann (für immer) ein. Zumindest bei Luftstandheizungen war mir das bisher immer eine plausible Erklärung. Bei Wasserstendheizungen zieht der Trick natürlich nicht und deshalb gilt die Regelung da wohl nicht.
Wenn das aber, wie du schreibst, nur eine Herstellervorgabe ist, warum haben dann alle Hersteller 10 Jahre? Wenn ein Hersteller einfach 12 Jahre gemacht hätte, hätte er doch einen deutlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern, oder?
Natürlich gibt es keine Verpflichtung, dass sie nach 10 Jahren still gelegt werden muß aber nach meinem Wissen schon die Verpflichtung, dass der Brennkörper nach 10 Jahren überprüft und ggf. getauscht werden muß
Wie auch immer: was ist denn die Minimum-Variante, um die SH still zulegen? Sicherungen raus? Benzinleitung abklemmen? Oder muß die wirklich ausgebaut werden?
huch, wo hast Du die Info denn her? Ich ging bisher davon aus, dass dies nur für Standheizung zutrifft, die nach EG Richtlinie (also ab ca. 2005) gebaut wurden. Alle davor haben die Tauschpflicht.
Und für alle älteren SH, die nach nationalem Recht zugelassen wurden ging ich bisher davon aus, dass das eine Vorschrift ist, da die Benzin/Diesel Standheizungen ja Verbrennungsrückstände im Heizkörper verursachen, die dann zum Durchrosten von innen nach aussen führen. Und wenn durchgerostet, dann kommt Verbrennungsgas in den Fahrerraum und der Fahrer wird gaaaanz langsam müde und schläft dann (für immer) ein. Zumindest bei Luftstandheizungen war mir das bisher immer eine plausible Erklärung. Bei Wasserstendheizungen zieht der Trick natürlich nicht und deshalb gilt die Regelung da wohl nicht.
Wenn das aber, wie du schreibst, nur eine Herstellervorgabe ist, warum haben dann alle Hersteller 10 Jahre? Wenn ein Hersteller einfach 12 Jahre gemacht hätte, hätte er doch einen deutlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern, oder?
Natürlich gibt es keine Verpflichtung, dass sie nach 10 Jahren still gelegt werden muß aber nach meinem Wissen schon die Verpflichtung, dass der Brennkörper nach 10 Jahren überprüft und ggf. getauscht werden muß
Wie auch immer: was ist denn die Minimum-Variante, um die SH still zulegen? Sicherungen raus? Benzinleitung abklemmen? Oder muß die wirklich ausgebaut werden?
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Moin,
im Bugnet ist ein Schreiben von Eberspächer, welches genau die beschrieben Ausnahme beschreibt.
Ihr müßt unter "www.bugnet.de" gehen, dann auf "Tipps", Buchstabe "S" und dann das 5te Thema von unten "Standheizungen, Ausnahme für Brennkammertausch" anklicken. Auf der zweiten Seite ist dies Ausnahme beschrieben. Ich drucke mir immer diese Seiten aus, wenn ich mit meinem Ovali zum TÜV fahre. Gab nie Probleme.
Gruß
Gisel
im Bugnet ist ein Schreiben von Eberspächer, welches genau die beschrieben Ausnahme beschreibt.
Ihr müßt unter "www.bugnet.de" gehen, dann auf "Tipps", Buchstabe "S" und dann das 5te Thema von unten "Standheizungen, Ausnahme für Brennkammertausch" anklicken. Auf der zweiten Seite ist dies Ausnahme beschrieben. Ich drucke mir immer diese Seiten aus, wenn ich mit meinem Ovali zum TÜV fahre. Gab nie Probleme.
Gruß
Gisel
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Die haben nicht an Oldtimer gedacht, sondern an normale Autos... viele sind nach 10 Jahren tod/weg/rust-in-peace/...
da sind 10 Jahre der Zeitraum, in dem es noch in der Regel Ersatzteile gibt -
meistens, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage jenseits der 2 Jahre Mängelfrist -
danach wird's dünn für den Weiterbetrieb... und Brennkammertausch.
Also vorsicht beim Kauf gebrauchter Standheizungen.
Grüße,
Sabine & Rolf-Stephan Badura
1979er VW L-Bus Camping Umbau
1970er VW Karmann-Ghia Coupé, 1982er Eriba Pan, HAZET Werkzeug-Sammlung
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- Norbert*848b
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
... weil's irgendwie zum Thema passt, die Anekdote am Rande:
Mitte der 70er, irgendwann im Februar, hatte ich mir einen T1 gekauft und mit einem Kumpel abgeholt. Der Bus, damals keine 10 Jahre alt!, war in einem kleinen Ort in der Region des Landkreises "Psycho-Pannenberg" entgegen zu nehmen. Wegen der Eiseskälte wurde auf der Rückfahrt die Eberspächer (BN ... wasweißich?) natürlich voll genutzt. In Wolfsburg angekommen, stiegen wir mit wackeligen Beinen aus, uns war speiübel und die Gesichtsfarbe glich einer frisch in weiß gestrichenen Kellerwand.
... um niemanden mit weiteren Ausführungen zu langweilen. Die Eberspächer hatte einen Defekt (Durchrostungen am Auspuff) und es wurden reichlich Abgase in den Innenraum gepustet.
Ein paar Kilometer mehr und wir wären irgendwann am Baum oder im Graben gelandet.
... mein kleiner Beitrag zum Thema "Eigenverantwortung".
Mitte der 70er, irgendwann im Februar, hatte ich mir einen T1 gekauft und mit einem Kumpel abgeholt. Der Bus, damals keine 10 Jahre alt!, war in einem kleinen Ort in der Region des Landkreises "Psycho-Pannenberg" entgegen zu nehmen. Wegen der Eiseskälte wurde auf der Rückfahrt die Eberspächer (BN ... wasweißich?) natürlich voll genutzt. In Wolfsburg angekommen, stiegen wir mit wackeligen Beinen aus, uns war speiübel und die Gesichtsfarbe glich einer frisch in weiß gestrichenen Kellerwand.
... um niemanden mit weiteren Ausführungen zu langweilen. Die Eberspächer hatte einen Defekt (Durchrostungen am Auspuff) und es wurden reichlich Abgase in den Innenraum gepustet.
Ein paar Kilometer mehr und wir wären irgendwann am Baum oder im Graben gelandet.
... mein kleiner Beitrag zum Thema "Eigenverantwortung".
Freundliche Grüße aus Algermissen
Norbert
Norbert
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Hi,
Mir ist übrigens etwas unklar, welcher clevere Trick der EU Kommission denn so eingefallen ist, dass Standheizungen nach 2005 mit CE Kennzeichen jetzt nicht mehr durchrosten. Vielleicht unterschätze ich die Jungs in Brüssel echt und die können tatsächlich per Gesetzestext die Grundlagen der Chemie außer Kraft setzen. Ansonsten ist der Gesettestext nämlich blanker Unfug zu Lasten des Luft-SH-Nutzers, der dann hinter dem Steuer einschläft.
Danke. Das gilt für Standheizungen vor Baujahr 1975. Mein Bus ist aber 1978 und die Standheizung mit neuem (NOS) Brenner kam 2008 rein.im Bugnet ist ein Schreiben von Eberspächer, welches genau die beschrieben Ausnahme beschreibt.
stimmt genau und ich bin ja nicht gegen die Regelung, denn die damit einhergehenden Probleme sind bekannt. Von daher würde es mich ehrlich gesagt sogar wundern, wenn es solch eine Regelung zu Eigenverantwortung gäbe. Zur Sicherheit habe ich aber lieber mal hier nachgefragt... mein kleiner Beitrag zum Thema "Eigenverantwortung".
Mir ist übrigens etwas unklar, welcher clevere Trick der EU Kommission denn so eingefallen ist, dass Standheizungen nach 2005 mit CE Kennzeichen jetzt nicht mehr durchrosten. Vielleicht unterschätze ich die Jungs in Brüssel echt und die können tatsächlich per Gesetzestext die Grundlagen der Chemie außer Kraft setzen. Ansonsten ist der Gesettestext nämlich blanker Unfug zu Lasten des Luft-SH-Nutzers, der dann hinter dem Steuer einschläft.
ich kaufe keine gebrauchten Standheizungen genau aus dem Grund. Auch kaufe ich mittlerweile eigentlich nichts mehr gebrauchtes, bei dem der Satz "Von Privatverkäufer ohne Haftung und Rücksendung". Hat ja zumeist einen Grund, dass das dabei steht, den das Zeug ist einfach defekt und irgendein Schlaumeier will sich die Fahrt zur kostenpflichtigen Mülldepnie ersparen und sucht halt einen Dummen, der ihm dafür sogar noch Geld gibt.Also vorsicht beim Kauf gebrauchter Standheizungen.
Genau so einen hatte ich auch mal. Aber der hatte einen Diesel und war von Ford.
Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Na ja, so pauschal würde ich das jetzt auch wieder nicht sehen. Die andere Seite - also der Käufer - ist manchmal auch nicht ganz Koscher und da sichert man sich halt ab.bugster_de hat geschrieben: ↑21.03.2018 07:59 ich kaufe keine gebrauchten Standheizungen genau aus dem Grund. Auch kaufe ich mittlerweile eigentlich nichts mehr gebrauchtes, bei dem der Satz "Von Privatverkäufer ohne Haftung und Rücksendung". Hat ja zumeist einen Grund, dass das dabei steht, den das Zeug ist einfach defekt und irgendein Schlaumeier will sich die Fahrt zur kostenpflichtigen Mülldepnie ersparen und sucht halt einen Dummen, der ihm dafür sogar noch Geld gibt.
Ich hab eine CO-Warner im Auto. Egal wie neu oder alt die Heizung etc. ist. Spricht er an weiß ich rechtzeitig das was nicht stimmt. Eigentlich einfach.
Gruß Bernd
- aircooled68
- Wohnt im T2!
- Beiträge: 2378
- Registriert: 13.04.2009 19:22
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Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Hier mal was zum Thema Wechselpflicht der Wärmetauscher:
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/ ... tId=606842
Interessant der Verweis auf die EG_Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG, die keinen Verweis mehr auf die 10 Jahre hat. Vielleicht will den Schrieb ja mal einer bei den Graukitteln testen.
Heizungslose Grüße
Jan
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/ ... tId=606842
Interessant der Verweis auf die EG_Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG, die keinen Verweis mehr auf die 10 Jahre hat. Vielleicht will den Schrieb ja mal einer bei den Graukitteln testen.
Heizungslose Grüße
Jan
https://vw-type2-id.xyz/mplate/22138101/#
Vmax=ehem. 141kmh
A89 (1972) = 032 094 206 506 511 616
Stammtisch Südwest
viewtopic.php?p=318124#p318124
Jan *779
Re: Standheizung - 10 Jahre - Eigenverantwortung
Ja nu
In diesem Fall hat Ebersbächer aber reagiert und es als Herstellervorgabe beibehalten. Darauf wird sich der Graukittel berufen. Zu Recht. Somit ändert sich nix.
Allerdings wäre es mal interessant zu erfahren, wie die anderen Hersteller es damit halten.
In diesem Fall hat Ebersbächer aber reagiert und es als Herstellervorgabe beibehalten. Darauf wird sich der Graukittel berufen. Zu Recht. Somit ändert sich nix.
Allerdings wäre es mal interessant zu erfahren, wie die anderen Hersteller es damit halten.
Mitgliedsnr 773 (Sicherheitsvermerk, Nr aus Protest gegen flegelhaftes Verhalten aus Profil gelöscht)