Hallo Andi,
andimall hat geschrieben: ↑23.08.2025 09:43
Was kann nur bei der Überholung des Lenkgetriebes schief gegangen sein?
Ich fürchte, dass es nur bei zerlegtem Lenkgetriebe belastbare Aussagen/ Mängelfeststellung geben kann.
Das sollte aber mit der Firma, welche die Überholung vorgenommen hat, abgestimmt sein, so dass man seinen "Garantieanspruch" (was sich auch immer hinter der Formulierung versteckt, Geschäftsbedingungen dieser Firma?) nicht verliert.
BTW: Ich persönlich hätte jetzt das Vertrauen in diese Firma verloren und würde (juristisch gesehen) auf "Wandelung" pochen wollen.
Also Teil zur Firma zurück geben und volle Erstattung des gezahlten Betrages einfordern.
Ich setz noch einen drauf: Würde mir jetzt ein funktiontüchtiger Ersatz angeboten werden, sollte sich meine Begeisterung stark in Grenzen halten und ich würde dankend wegen des Vertrauensverlustes ablehnen.
Das sollte aber Deine eigenständige Entscheidung bleiben.
Bei jedweden Unstimmigkeiten hätte ich auch keine Schwierigkeiten, einen Anwalt sowie Sachverständigen einzuschalten, bzw. diese Schritte vorab in Aussicht zu stellen.
Im juristischen Sinne gibt es ja auch noch den Begriff "Minderung" (Kaufpreis nachlassen), das sollte aber nicht in Frage kommen können, da dieses Sicherheitsteil sich nach Deinen Darstellungen als völlig untauglich, wenn nicht gar bedenklich aus der Fahrsicherheit betrachtet gezeigt hat.
PS: Wir haben ja auch einen entsprechenden Workshop für's Gemmer-Lenkgetribe im Forum, vielleicht ist das auch aufschlussreich:
viewtopic.php?f=7&t=27673
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