Ist leider kein Jokus, ab Werk war Automatikgetriebe mit Anhängerkupplung nicht kombinierbar
Warum weiss ich allerdings aucht nicht, ob eine legale Nachrüstung möglich ist, kann ich leider nicht sagen.
Moin!
Bitte nicht alles in einen Topf rühren! Den TÜV interessiert im Wesentlichen, ob das Auto fahrbar ist, ob's bremst und ob's auf der Straße bleibt. Für den Antriebsstrang interessiert er sich in aller Regel nicht die Bohne. Der Hersteller hingegen kann abseits aller Gesetzesvorschriften noch jede Menge anderer Bedenken haben. Beim einzigen neuen Auto, das jemals nach meinen Wünschen konfiguriert wurde (Passat Kombi Bj. '90), gab's die Anhängekupplung nur zusammen mit einem stärkeren Lüfter. Ich gehe davon aus, daß wenn heute jemand an einem Passat gleichen Baujahres eine Anhängekupplung nachrüstet, er das legal tun darf, ohne irgendwas am Kühlsystem zu ändern.
Das gleiche gilt sicher auch für den Automatik-Bus. Der hat die Bremsen, den Rahmen und die bauartgeprüfte Kupplung, und deshalb ist von Seiten des TÜVs da sicher nix dagegen zu sagen. Und ob man im ATF-Öl hinterher Fritten herstellen kann, ist die Sache des Fahrers.
Gruß,
Clemens