Gurtpflicht

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bulli_nase
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von bulli_nase »

MichaT2a hat geschrieben:... "Warum haben Sie das nicht gleich gesagt, ich kann ja schließlich auch nicht alles wissen" "Warum, von mir wirds auch verlangt"
:P Beneidenswert, wenn einem so ein schlagfertiger Kommentar im passenden Mom einfällt!

(Bin ja im Großen zufrieden mit unseren Men in Green, aber wenn die manchmal auftreten wie King Carl, könnt ich auch das große Würgen kriegen)
VOLKSROST
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OldieLiebe
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von OldieLiebe »

@ Micha - die Gesichtsröte hätte ich nach dem Statement auch gerne gesehen :gut:
Herzliche Grüße Wanja

68PS kann man, muss man aber nicht ... lieber originell, als Original.

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Polle
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von Polle »

Och, das geht schon mit den Politessen.
Hab da ja mittlerweile auch ein wenig Übung mit den Genossen.
Woran das wohl liegt :?: :?: :?:
Witzig wird es immer, wenn man weiß, daß man recht hat. Noch witziger wird es, wenn die wissen, daß man weiß, daß man recht hat.
Entweder geben sie dann auf oder sie wollen unbedingt noch was finden. Der absolute Klassiker bei mir sind dann immer das museumsreife originale Warndreieck und der Sanikasten.
Beim Dreieck fallen denen immer die Augen aus und der offen ersichtliche ist ein alter Armee-Kasten, den anscheinend der bärtige Ösi noch in der Hand hatte. Da haben sie dann immer gleich $$$-Zeichen in den Augen. Wenn man sie dann auflaufen lässt und den richtigen rausholt, steht anstelle $$$ dann TILT. :mrgreen:
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BudSpencer
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von BudSpencer »

So,als vernünftiger Bullifahrer hab ich jetzt natürlich 3punkt Gurte verbaut :thumb:

Nun aber stellt sich mir eine andere Frage :shock:

Darf ich jetzt auf Grund des Baujahres(2/70) von meinem Bus trotz der verbauten gurten unangeschnallt fahren oder nit??

Nicht das ich das wollen würde,aber interessieren tut es mich :mrgreen:

Gruß Thimo
Bud Spencer isst kein Honig,er kaut Bienen!
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Jesper
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von Jesper »

Es ist so geregelt, dass man da, wo sich Gurte befinden auch Gurte angelegt werden müssen.

Gruß Jesper
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MichaT2a
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von MichaT2a »

In §21a STVO steht, daß die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Wenn man das punktgenau auslegt, dann müssen nur die Gurte angelegt sein, die ab 4/70 auch vorgeschrieben sind.

Gruß,

Micha
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GoldenerOktober *001
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von GoldenerOktober *001 »

SIC!
Mit dem Bus da steckenbleiben, wo die Anderen erst gar nicht hinkommen...
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Thomas*022
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von Thomas*022 »

Eigentlich liest man schon überall das man Gurte anlegen muß, wenn sie denn vorhanden sind. Glaubt ihr nicht, das dies im Falle einer Polizeikontrolle zu größeren Diskussionen führen könnte?

gruß
ThomasderimBullierst2malvonderpolizeikontrolliertwurde
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achim hoock
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von achim hoock »

...also ich habe ähnliche erfahrungen gemacht wie einige hier :lol:
ich habe bei der kontrolle auch gesagt, das mein bus mit EZ 01/70 keine gurtpflicht hat, ich glaube das artete in eine 10 minütige disskusion aus....ein strafzettel kam nie....ich habe darauf einen kumpel gefragt, der sich auf grund seiner berufung mit recht und ordnung auskennt ohne das er grün oder blau trägt...und es scheint so zu sein, dass sobald du gurte hast diese auch anlegen musst.

da fält mir eine suuuper geschichte ein:

wir sind vor jahren mal mit zwei bussen auf ein kleines festival im tiefen odenwald gefahren was für ganz üblen drogengenuss bekannt war. man kam da auch ohne kontrolle erst gar nicht rein...also unsere zwei busse rechts raus gewunken:"allgemeine verkehrskontrolle"..blablabla...die jungspunte in schutzweste wollten nachdem sie die radkappen abgeklopft haben den motor vornehmen, öffneten mit ihren gummihandschuhen schön die motorklappe und lehnten sich auf das abschlussblech nach 1,5 stunden bergfahrt.....naja die haben ihre erfahrungen gemacht :-)....nur mal so

schönen sonntag

grüße achim
P F Ä L Z E R
Schnabelbus
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Re: Gurtpflicht

Beitrag von Schnabelbus »

Keine Gurtpflicht bei EZ vor April 1970, auch nicht wenn Gurt vorhanden.

Es empfiehlt sich, hartnäckig zu sein:
10-minütige Diskussion: kein Erfolg
Schriftliche Stellungnahme zur Verwarnung: kein Erfolg
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Verfahren eingestellt



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