Die Berliner sind ja klasse!
Hab mal n bisschen geschaut, die haben wirklich für jedes Wasserschutzgebiet eine eigene Verordnung aus der klar hervorgeht was da verboten ist. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt, sofern es nicht gegen irgend was anderes verstößt (Grundsatz des öffentlichen Rechts!)!
Da würde ich mir echt die Mühe machen und die einzelne Verordnung anschauen und in Verbindung der ebenfalls einsehbaren Karten schauen ob das überhaupt okay und rechtlich korrekt war. Ist die Widerspruchsfrist schon rum und das Bußgeld rechtskräftig?
Hier der Link zu den Verordnungen der Gebiete: http://www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/ ... ndex.shtml
Und hier zu der Karte http://www.stadtentwicklung.berlin.de/u ... /id211.htm
Wasserschutzgebiet
- Andre
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Re: Wasserschutzgebiet
Ne, der Brief kam am Freitag, ich hab also noch fast zwei Wochen Einspruchsrecht. Ich kenne aber keinen Anwalt und weiß halt nicht so richtig, was ich nun tun soll.
Re: Wasserschutzgebiet
Hast Du ne Rechtsschutz? Wenn ja, Anwalt. Erkundige Dich nach einem guten für Verkehrsrecht.
Ich würds versuchen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Hinz einen auf Aushilfssheriff machen kann und das reicht dann für ne 500 Euro-Nummer.
Ich würds versuchen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Hinz einen auf Aushilfssheriff machen kann und das reicht dann für ne 500 Euro-Nummer.

"Lieber die Sonne im Herzen, als Flschlft im Hirn"
Re: Wasserschutzgebiet
Bei uns gibt es nen Polizisten a.D. der sitzt an seinem Fenster und kann von da aus eine Kreuzung bei einem Krankenhaus einsehen. Hier darf man nur rechts abbiegen. Wenn kein Verkehr kommt oder man es eiliger hat biegen hier aber viele Kranken- und Rettungswagen einfach Links ab. Die Folge: Anzeige!Gringo hat geschrieben:Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Hinz einen auf Aushilfssheriff machen kann und das reicht dann für ne 500 Euro-Nummer.

Aber es geht noch schlimmer!

- Andre
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Re: Wasserschutzgebiet
Nein, ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, aber ich war ja in meinem früheren Leben Anwalt und hab mich mal schlau gemacht 
Ich habe folgende Ordnungswidrigkeiten begangen:
§22 Abs. 1 Nr. 5 u. Abs. 3 (i.V.m §19 Abs. 3)
§23 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 3
§23 Abs. 2 Nr. 3 u. Abs. 3 (i.V.m § 17)
Das alles nachzulesen im LWaldG für Berlin (Link
Kurz zusammengefasst:
Ich darf im Wald kein Feuer machen
Ich darf im Wald keine Hund frei laufen lassen
Ich darf im Wald kein Auto parken
Nach den Punkten hat die Sache also wenig mit dem Wasserschutzgebiet zu tun. Das ist nur nebensächlich.
Witzig find ich auch die maximalen Bußgelder: max. 50 000 Euro für § 22 / max. 10 000 Euro für § 23. Danach bin ich noch recht gut weggekommen.
Ärgerlich ist halt, dass es von einer Privatperson kam, die Fotos gemacht hat, was wir sogar bemerkt haben, aber dachten, sie kann uns nichts, weil wir nicht wussten, was wir so schlimmes machen. Also, wenn jemand Fotos macht und nichts weiter sagt, sollte man was unternehmen!
Viele Grüße
André

Ich habe folgende Ordnungswidrigkeiten begangen:
§22 Abs. 1 Nr. 5 u. Abs. 3 (i.V.m §19 Abs. 3)
§23 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 3
§23 Abs. 2 Nr. 3 u. Abs. 3 (i.V.m § 17)
Das alles nachzulesen im LWaldG für Berlin (Link
Kurz zusammengefasst:
Ich darf im Wald kein Feuer machen
Ich darf im Wald keine Hund frei laufen lassen
Ich darf im Wald kein Auto parken
Nach den Punkten hat die Sache also wenig mit dem Wasserschutzgebiet zu tun. Das ist nur nebensächlich.
Witzig find ich auch die maximalen Bußgelder: max. 50 000 Euro für § 22 / max. 10 000 Euro für § 23. Danach bin ich noch recht gut weggekommen.
Ärgerlich ist halt, dass es von einer Privatperson kam, die Fotos gemacht hat, was wir sogar bemerkt haben, aber dachten, sie kann uns nichts, weil wir nicht wussten, was wir so schlimmes machen. Also, wenn jemand Fotos macht und nichts weiter sagt, sollte man was unternehmen!
Viele Grüße
André
Re: Wasserschutzgebiet
Wovon hat sie genau Fotos gemacht? Auch von dem Hund und davon wie ihr Feuer gemacht habt? Das wäre dann sicher ein ausreichender Beweis für euer "Vergehen".
Ich finde es nur ein bisschen komisch, dass ein Foto von einem Auto ein ausreichender Beweis ist, dass du da geparkt hast. Es könnte ja auch genau so gut sein, dass dir (also dem Fahrer) schwarz vor Augen war und du so schnell wie möglich ran gefahren bist, um zusätzlich auch nicht die Verkehrssicherheit zu gefärden. Anschließend hast du nach dem Wasser, was hinten unter den Sitz gerollt ist gesucht..
Ich finde es nur ein bisschen komisch, dass ein Foto von einem Auto ein ausreichender Beweis ist, dass du da geparkt hast. Es könnte ja auch genau so gut sein, dass dir (also dem Fahrer) schwarz vor Augen war und du so schnell wie möglich ran gefahren bist, um zusätzlich auch nicht die Verkehrssicherheit zu gefärden. Anschließend hast du nach dem Wasser, was hinten unter den Sitz gerollt ist gesucht..