dann werde ich das Hubdach auch einfach einbauen und beim nächsten Tüv mal sehen, was die mir dann erzählen

Vom Einbau wird natürlich berichtet und Bilder werden auch gemacht

Danke,
Rudi
Wolfgang T2b *354 hat geschrieben:Hi Rudi,
ich würde Dir raten, vorher mal bei denen anzuklopfen. Macht das Leben leichter.
Schöne Grüße
Wolfgang
Das ist kein Widerspruch. Wenn's 'ne ABE hätte, bräuchte man's nicht eintragen. Da es keine hat, muß man es eintragen. Dazu braucht's aber ein paar Informationen, z.B. eine Freigabe von VW für die Öffnung des Daches, Materialgutachten (Splitter- und Brandverhalten) für das GFK etc. Die Werksfreigaben könnten beim TÜV bereits vorliegen, bzw. liegen dort mit Sicherheit vor und müssen nur gefunden werden. Beim GFK kann das allerdings anders aussehen und ein Typenschild war dort m.W. eher die Ausnahme, denn die Regel. Man sieht so 'nem Dach also garnicht ohne Weiteres an, wer es hergestellt hat und folglich auch nicht, ob es jemals deutschen Vorschriften entsprochen hat.Wolfgang T2b *354 hat geschrieben: Eine ABE kenne ich zwar auch nicht, aber trotzdem war das Hubdach, zumindest damals, nicht eintragungsfrei.