aircooled68 hat geschrieben:(Batterie->Sicherungskasten vorn->Motorraum->Getriebe unten->Motorraum->Rücklicht macht doch so kein Sinn)
Eigentlich schon! Das Rückfahrlicht soll /darf (braucht) nur zu leuchten wenn der Motor läuft. Also nimmt man den geschalteten Plus was Kabel/Klemme 15 entspricht. Mit dem Zündanlassschalter (der nun einmal vorne sitzt) in Stellung Zündung "an", wird Spannung auf die Klemme 15 gegeben, die letztlich auch an der Zündspule gebraucht wird. Also erfolgt der Abgriff für das Rückfahrlicht an diesem Punkt, geht über eine 8 A (fliegende) Sicherung auf den Rückwärtsgangschalter. Von da aus dann zurück auf die Glühlampen der Rückfahrscheinwerfer. Im Übrigen ist bis zur Klemme 15 an der Zündspule noch keine Sicherung in diesem Stromkreis vorhanden (die unteren Kontakte des (vorderen) Sicherungskastens dienen nur zur Verteilung). Deshalb die fliegende Sicherung (für die Glühlampen) erst hier an diesem Punkt.
Es ist nun einmal so, dass das Lesen (Interpretieren) eines Verdrahtungsplans ein wenig geübt sein will. Beim 72 Modell erscheint vieles plausibler, weil man da eine komplette, echte Draufsicht auf das Fahrzeug hat (und die Elemente für vorne, hinten, rechts und links gut auszumachen sind). Ab dem 73 Modell wurde mit CAD (also rechnergestützt) gezeichnet. Da gibt es diese Ordnung nicht mehr. Vorteil ist aber, dass nun auch alle Schaltpositionen der Schalter, Relais usw. aufgeführt sind. Bei den vorangegangenen Plänen hatte man da zumeist für diese Elemente eine "Black Box" und musste wissen wie die schalten.
BTW: Nicht bei allen Fahrzeugen ist die Sicherung für das Rückfahrlicht als S 13 getauft worden, bei den späteren Bussen ( ab MJ 74, ev. abhängig von Exportfahrzeugen) kann dann die Bezeichnung auch S 21 lauten.