Schlafaugen

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bigbug
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Beitrag von bigbug »

ich denke aber, daß mit den scharfen Kanten nicht die vordere Kante gemeint ist, sondern die Schnittkante hinter dem umgelegten Falz.
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Toffi
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Beitrag von Toffi »

Hm, könnte auch Sinn machen, besonders wenn Du sagst Deine billigen haben das auch. Aber es muss offenbar einen Unterschied geben.
Wahrscheinlich sind die teuren dann durchgehend aus einem gefalteten Stück. :?
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Luftgekühlt
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Beitrag von Luftgekühlt »

Bestell Dir mal den Katalog vom Veteranenservice, da stehr schön drin welches der Teile gut ist und wie geformt ist.
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Harald
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Beitrag von Harald »

MichaB hat geschrieben:Wie argumentierst du wenn dir wirklich mal jemand ins Schirmchen rennt ?
Moin Micha,

bevor der mit meinen Lampenschirmchen kollidiert muß der an der weißen Kiste vorbei - oder er kommt mit der in Kontakt, nachdem er an den Schirmchen vorbei ist.

Ob dann bei den zumindest großflächigen Prellmarken noch Schnitte erkannt werden können bleibt abzuwaren.

So, ich gehe jetzt mal mein Kennzeichen schmirgeln. Ich glaube, das ist an den Seiten etwas scharfkantig.

Grüße,
Harald*393
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Toffi
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Beitrag von Toffi »

@ Harald

:lol:

@ Luftgekühlt:

Danke für den Tip. Werd ich mal machen.
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bigbug
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Beitrag von bigbug »

Harald*393 hat geschrieben:


So, ich gehe jetzt mal mein Kennzeichen schmirgeln. Ich glaube, das ist an den Seiten etwas scharfkantig.

Grüße,
Harald*393
Hol dir die originol IG-T2-Kennzeichenhalter, die gibts für schmales Geld im Shop und dein Nummernschild ist ordnungsgemäß gesichert ;-)
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Mario73
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Beitrag von Mario73 »

Also,von Euch gibt es Antworten...... :roll:

In dem Wort Schlafaugen ist SCHLAF enthalten.Das heißt,die Scheinwerfer ruhen bei Nichtgebrauch-sie schlafen eben.
Bei einem etweiligen Unfall ist darauf zu achten,daß:

A:Der Fahrer schläft
B:Das Licht ausgeschaltet ist
C:Das gesamte Fahrzeug ruht

Ferner sollte bei einem unbeabsichtigten Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern darauf geachtet werden,daß das Blut oder ähnliche Fremdstoffe des Unfallgegners aus den SCHLAFaugen des eigenen Busses zu entfernen sind.

Bei Beachtung dieser Tipps,sollte es keine ungewollten Konflikte mit der Executive geben.

Ich hoffe,mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Mario
T2b Grawomobil,No EMPI,No Westfalia

Sachkundiger/Gasprüfung nach G607

Buswärts ins Abenteuer
http://www.interessengemeinschaft-t2.or ... ck=Mario73
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bigbug
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Beitrag von bigbug »

Mario73 hat geschrieben:Also,von Euch gibt es Antworten...... :roll:

In dem Wort Schlafaugen ist SCHLAF enthalten.Das heißt,die Scheinwerfer ruhen bei Nichtgebrauch-sie schlafen eben.
Bei einem etweiligen Unfall ist darauf zu achten,daß:

A:Der Fahrer schläft
B:Das Licht ausgeschaltet ist
C:Das gesamte Fahrzeug ruht

Ferner sollte bei einem unbeabsichtigten Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern darauf geachtet werden,daß das Blut oder ähnliche Fremdstoffe des Unfallgegners aus den SCHLAFaugen des eigenen Busses zu entfernen sind.

Bei Beachtung dieser Tipps,sollte es keine ungewollten Konflikte mit der Executive geben.

Ich hoffe,mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Mario
Schön, daß du dich immer so bemühst uns zu helfen....

:roll:


:wink:
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Deleted User 1707

Beitrag von Deleted User 1707 »

Hallo zusammen;
1. Lampenschirmchen find ich toll; bastel ich auch noch dran 8)
2. wenn einer vorn Bulli läuft :? ist der eh nicht mehr zu gebrauchen (der Fußgänger!!!!) :twisted:
3. läuft bestimmt keiner davor... weil die alle doch nur gucken wollen :wink:
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Hearty
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Beitrag von Hearty »

ääähhhh...
Hab mir die Teile auch schon auf mein kleines Bestellzettelchen geschrieben.
Aber: wie issen das, wenn der Tüv die nicht abnimmt? Erlischt dann nicht die Betriebserlaubnis, wenn ich die trotzdem dran hab? Das würde ja heißen im Falle eines Unfalls, egal ob Blut am Scheinwerferschirmchen ist, macht die Versicherung das Buch zu, weil Voraussetzung für den Haftpflichtvers. Schutz ist, daß eine gültige Betriebserlaubnis besteht.
Wie issen dat
*grübelgrübelundstudier*
:?
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